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Ihre Kanzlei Rechtsanwalt Matthiessen.
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Um den zunehmend komplexen Familienverhältnissen Rechnung zu tragen, ist das Familienrecht erforderlich. Dies ist gemäß Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) grundrechtlich garantiert. Ehe und Familie stehen danach unter besonderem staatlichen Schutz. Die Ehe wird als das „klassische“ Modell verstanden; seit dem Eheöffnungsgesetz von 2017 gilt dies auch für die gleichgeschlechtliche Ehe. Die Ehegatten sind frei, die Ehe einzugehen und zu gestalten, insbesondere auch in Bezug auf das Güterrecht , nach dem sie leben möchten. Eingetragene Lebenspartnerschaften sowie nichteheliche Lebensgemeinschaften fallen nicht unter das Eherecht, sondern zählen zum weit gefassten Begriff der Familie. Dazu zählen auch andere Verwandte, insbesondere die Kinder, unabhängig davon, ob es sich um leibliche oder gesetzlich anerkannte Kinder handelt, etwa durch Adoption oder anerkannte Vaterschaft. Das Elternrecht ist eng damit verbunden. Den Eltern obliegt das Recht, ihre Kinder zu erziehen, aber auch die Pflicht, für sie zu sorgen. Daraus lassen sich Sorge- und Umgangsrechte, Entscheidungsrechte in Erziehungsfragen sowie Unterhaltspflichten ableiten. In sämtlichen Bereichen hat das Kindeswohl höchste Priorität.
Das Familienrecht ist in den Paragrafen §§ 1297-1921 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Für eingetragene Lebenspartnerschaften gilt zusätzlich das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG). Streitigkeiten im Familienrecht richten sich nach dem Familienverfahrensgesetz (FamFG). Das FamFG unterscheidet in den Paragrafen §§ 111 und 112 FamFG zwischen Familien- und Ehesachen. Familiensachen beziehen sich auf Gewaltschutzsachen, Fragen der Abstammung, Adoption sowie sonstige Haushalts- und Erziehungsfragen. Familienstreitsachen umfassen insbesondere das Güterrecht, Unterhaltspflichten und den Versorgungsausgleich. Scheidungsverfahren in Verbindung mit dem Trennungsjahr fallen unter die Ehesachen. Gemäß Paragraf § 12 der Rechtsanwaltsordnung (RAO) gehört das Familienrecht auch zu den Bereichen des Erb-, Gesellschafts-, Sozial- und Steuerrechts sowie des öffentlichen Rechts und beinhaltet ein familienrechtliches Verfahrens- und Kostenrecht. Daher sind auch Fragen zum gemeinsam geführten Unternehmen bis hin zur Höhe des Unterhaltsanspruchs nach der Düsseldorfer Tabellerelevant. Zuständig sind die Familiengerichte, also eigene Abteilungen der Amtsgerichte, sowie das Oberlandesgericht in der folgenden Instanz. Diese arbeiten eng mit den örtlichen Jugendämtern zusammen.
Sie möchten sich einvernehmlich scheiden lassen? Sie haben gemeinsame Kinder oder gemeinsames Vermögen und möchten sich deshalb im Guten trennen? Scheidungen können nur durch ein gerichtliches Scheidungsverfahren beschlossen werden. Die Einreichung eines Scheidungsantrags sowie die Verfahren über Unterhalt und Versorgungsausgleich unterliegen dem Anwaltszwang. Daher ist es uns wichtig, dass Sie in einem solchen Prozess professionell vertreten sind. Mein Ziel ist Ihre faire Scheidung. Um keine Ansprüche zu versäumen oder später auf Kosten sitzen zu bleiben, berate ich Sie umfassend. Ich begleite Sie vom Trennungsjahr bis zum Scheidungsbeschluss. Vor dem Scheidungsantrag berechne ich Ihre Unterhalts- und Ausgleichsansprüche. Ich korrespondiere mit dem Ehepartner und finde eine einvernehmliche Lösung über das Sorgerecht und den Zugewinnausgleich. Meine Maximen sind das Kindeswohl und eine gerechte Unterhaltsvereinbarung.
Möchten Sie sich unbedingt von Ihrem Ehegatten scheiden lassen? Kommen Sie in Ihrer Ehe zu keiner Einigung mehr? Ich als Rechtsanwalt stehe Ihnen in dieser schwierigen Situation zur Seite. In einem Beratungsgespräch werde ich die Vermögenslage klären und die ersten rechtlichen Schritte erläutern. Auf Ihren Wunsch reiche ich den Scheidungsantrag beim Familiengericht ein. Im Scheidungsverfahren setze ich dann Ihre Ansprüche durch. Dies umfasst nicht nur güterrechtliche Fragen, wie den Zugewinnausgleich oder die Unterhaltspflicht, sondern auch Sorge- und Umgangsrechte mit Ihrem Kind. In einer kostenlosen Erstberatung gebe ich Ihnen Hinweise, die Sie beachten sollten.
Da die Fragen äußerst komplex sind, können die Situationen herausfordernd und belastend sein. Besonders Kinder sind häufig davon betroffen. Als Rechtsanwalt für Familienrecht stehen wir Ihnen zur Seite. Wir kümmern uns um sämtliche Aspekte des Familienrechts und setzen uns dafür ein, dass Sie Ihr Recht erhalten. Mit rechtlichem Beistand erleichtern Sie Ihre Situation und verteidigen sich sowohl vor als auch außerhalb des Gerichts. Unsere weiteren Tätigkeiten umfassen folgende Leistungen:
Eheschließung
Einvernehmliche Scheidung/Trennung
Nicht einvernehmliche Scheidung
Mo – Fr: 09:00-17:00 Uhr
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