Ein Verkehrsunfall zieht nicht nur zeitaufwendige bürokratische Abwicklungen und Reparaturverfahren nach sich, sondern wirft auch ernstere Fragen auf, sobald Personen zu Schaden kommen. Grundsätzlich steht jedem Unfallbeteiligten die Möglichkeit zu, vom Unfallverursacher Schmerzensgeld einzufordern, wobei hierfür bestimmte Voraussetzungen gegeben sein müssen.
Für die Geltendmachung von Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall müssen folgende Bedingungen nachgewiesen werden:
- Erhebliche Verletzungen: Sie haben durch den Unfall erhebliche körperliche Verletzungen davongetragen.
- Kausalität der Verletzungen: Ihre Verletzungen stehen in direktem Zusammenhang mit dem Unfallgeschehen.
- Verschulden des Unfallverursachers: Der Unfallverursacher handelte fahrlässig oder vorsätzlich.
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall lassen sich diese Bedingungen üblicherweise problemlos erfüllen. Allerdings existieren Ausnahmefälle, in denen kein Anspruch auf Schmerzensgeld gegeben ist.
Fälle, in denen kein Schmerzensgeld beansprucht werden kann
In folgenden Situationen können Sie üblicherweise kein Schmerzensgeld geltend machen:
- Leichte Verletzungen: Bei geringfügigen Verletzungen wie Schürfwunden oder Prellungen besteht in der Regel kein Anspruch.
- Unfallverursacher unter 10 Jahren: Ist der Unfallverursacher jünger als 10 Jahre, kann kein Schmerzensgeld eingefordert werden.
- Angehörige eines Todesopfers: Schmerzensgeld für psychische Beeinträchtigungen kann von Angehörigen eines Todesopfers grundsätzlich nicht eingeklagt werden, sofern nicht eine außergewöhnliche Beeinträchtigung vorliegt.
Gerichtliche Entscheidungen und Ausnahmen
Obwohl diese Kriterien vorwiegend als Orientierung dienen, existieren Ausnahmen.
Es sind Fälle bekannt geworden, in denen auch für leichte Prellungen geringe Beträge zugesprochen wurden.
Darüber hinaus kann es bei schweren Traumata und Depressionen infolge des Todes eines Familienangehörigen möglich sein, Schmerzensgeld zu erhalten, sofern eine erhebliche Beeinträchtigung nachgewiesen wird.
Gerichtsentscheidungen belegen, dass es durchaus lohnenswert sein kann, einen Anspruch auf Schmerzensgeld zu prüfen und gegebenenfalls durchzusetzen.