Rechtsanwaltliche Beratung empfiehlt sich so früh wie möglich, am besten direkt nach Erhalt des Kündigungsschreibens. Geprüft werden müssen die formale Wirksamkeit, die Begründung, sämtliche Fristen sowie potenzielle Härtegründe, darüber hinaus auch die Frage, ob möglicherweise ein Vorwand für den Eigenbedarf vorliegt. Weil die Widerspruchsfrist gemäß § 574b BGB eng bemessen ist und nicht rechtzeitig vorgebrachte Argumente nachträglich meist nicht mehr geltend gemacht werden können, hängt vom Zeitpunkt der rechtlichen Beratung oft der Erfolg oder Misserfolg des gesamten Verfahrens ab.