Im Erbrecht gilt das Prinzip der Universalsukzession, nach dem die Angehörigen den gesamten digitalen Nachlass erben. Das bedeutet, dass die Erben automatisch in die Rechtsposition des Verstorbenen eintreten und somit Eigentümer der Daten und Konten werden. Sie treten auch in die Verträge mit den (Internet-)Dienstleistern ein.
Als Folge davon bleiben die Daten erhalten und die Verträge laufen weiter. Die Dienstleister haben Ansprüche auf Zahlungen gegen die Erben, während die Erben Zugriffs- und Nutzungsrechte auf die Daten und Konten haben. Nach dem Tod müssen die Dienstleister den Erben den Zugriff auf das Konto ermöglichen, auch wenn es durch ein Passwort geschützt ist. Wenn offline Daten, wie beispielsweise ein USB-Stick, durch ein Passwort geschützt sind, besteht kein Anspruch darauf, das Passwort zu umgehen.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Dienstleister können teilweise regeln, wie mit dem Konto nach dem Tod des Nutzers verfahren wird. Es ist jedoch im Einzelfall zu prüfen, ob diese Geschäftsbedingungen rechtlich wirksam sind.