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Rechtsanwalt Versorgungsausgleich Aichach

Dienstleistung im Familienrecht

Versorgungsausgleich im Falle einer Scheidung – Wichtige Informationen für Sie

Der Versorgungsausgleich stellt einen wesentlichen Bestandteil des Familienrechts dar, der im Zuge einer Scheidung von großer Bedeutung ist. Dabei handelt es sich um den Ausgleich von Rentenanwartschaften und Ansprüchen auf Altersvorsorge, die Ehepartner während der Dauer ihrer Ehe erworben haben.

Viele Ehegatten regeln bereits vor der Trennung vertraglich Angelegenheiten wie Unterhalt, Zugewinnausgleich oder Vermögensverteilung. Der Versorgungsausgleich wird dabei jedoch häufig vernachlässigt – nicht zuletzt, weil sein Ausschluss in Eheverträgen von Gerichten oft als unwirksam erachtet wird.

Kommt es zu keiner wirksamen Vereinbarung, erfolgt der Versorgungsausgleich automatisch durch das Familiengericht im Rahmen des Scheidungsverfahrens.

Dennoch kann es ratsam sein, den Versorgungsausgleich individuell zu gestalten – insbesondere bei komplexen Altersvorsorgemodellen oder erheblichen Einkommensunterschieden. Um in diesem Bereich rechtlich abgesichert zu sein, ist eine fundierte anwaltliche Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt unerlässlich.

Was versteht man unter dem Versorgungsausgleich? – Rentenansprüche bei einer Scheidung fair aufteilen

  • Im Falle einer Scheidung wird der sogenannte Versorgungsausgleich vorgenommen. 

    • Das bedeutet, dass alle während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften und Altersvorsorgeansprüche beider Ehegatten ausgeglichen werden. 

    • Das Ziel ist, eine gerechte Verteilung der Altersversorgung sicherzustellen – insbesondere, wenn ein Ehepartner deutlich weniger eingezahlt hat.

  • Bei Arbeitnehmern und Angestellten ist die Situation in der Regel klar:

    • Die Rentenanwartschaften resultieren aus den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung, die üblicherweise einkommensabhängig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer geleistet werden.

  • Anders verhält es sich bei Freiberuflern wie Ärzten, Architekten, Künstlern oder auch Rechtsanwälten: 

    • Sie leisten in der Regel Beiträge an berufsständische Versorgungswerke. 

    • Die daraus resultierenden Ansprüche auf Altersvorsorge fließen ebenfalls in den Versorgungsausgleich ein.

  • Es kommt häufig vor, dass ein Ehegatte seine berufliche Tätigkeit für die Familie – beispielsweise zur Kindererziehung – unterbricht oder verringert. 

    • In solchen Fällen fehlen oft die erforderlichen Beiträge zur Altersvorsorge, was langfristig zu erheblichen Verlusten bei den Rentenansprüchen führt.

    • Der Versorgungsausgleich soll genau in diesen Situationen für einen Ausgleich sorgen. 

    • Um Ihre Interessen zu wahren, ist eine individuelle anwaltliche Beratung im Familienrecht von besonderer Bedeutung.

Gerne beraten wir Sie als erfahrener Rechtsanwalt für Familienrecht – damit Ihre Ansprüche gewahrt bleiben.

Der Halbteilungsgrundsatz im Versorgungsausgleich – Gerechter Ausgleich bei Scheidung

Der Versorgungsausgleich orientiert sich am sogenannten Halbteilungsgrundsatz, der in § 1 des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (VersAusglG) festgelegt ist.

  • Dieser Grundsatz besagt, dass alle während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften oder Ansprüche auf Altersversorgung zwischen den Ehegatten hälftig aufgeteilt werden.

  • Die Grundlage für den Ausgleich ist dabei nicht das Vermögen, sondern der Anspruch auf Altersversorgung – sei es aus der gesetzlichen Rentenversicherung, einem berufsständischen Versorgungswerk oder einer privaten Rentenversicherung.

  • Wichtig zu wissen ist:

    • Im Rahmen des Versorgungsausgleichs werden keine Geldbeträge ausgezahlt, sondern sogenannte Versorgungspunkte oder Rentenanwartschaften auf das Versicherungskonto des anderen Ehepartners übertragen.

    • Jedes Anrecht wird dabei einzeln betrachtet und hälftig ausgeglichen – unabhängig vom Einkommen oder der Erwerbsbiografie.

  • Dieser geregelte Ausgleich gewährleistet, dass auch Ehepartner, die während der Ehezeit zugunsten von Familie oder Haushalt beruflich kürzergetreten sind, im Alter finanziell abgesichert sind.

Ich berate Sie jetzt umfassend im Bereich Familienrecht – damit Sie beim Versorgungsausgleich keine Nachteile erleiden.

Was wird im Versorgungsausgleich angerechnet?

Im Zuge einer Scheidung fallen zahlreiche Altersvorsorgeansprüche unter den Versorgungsausgleich. Das Ziel besteht darin, die während der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte fair zwischen den Ehegatten aufzuteilen – unabhängig davon, wer diese erworben hat.

  • Unter den Versorgungsausgleich fallen insbesondere:

    • Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    • Beamtenpensionen (Beamtenversorgungen)

    • Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

    • Zusatzversorgungen im öffentlichen Dienst (z. B. VBL)

    • Berufsständische Versorgungen (z. B. Versorgungswerke für Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater)

    • Private Rentenversicherungen

    • Gegebenenfalls Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht (Einzelfallprüfung erforderlich)

    • Gegebenenfalls Anrechte aus dem Betriebsrentengesetz oder dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) wie Riester-Renten (ebenfalls im Einzelfall zu prüfen)

  • Vom Versorgungsausgleich nicht erfasst sind:

    • Private Kapitallebensversicherungen, sofern kein Rentenwahlrecht ausgeübt wurde

    • Kapitaldirektversicherungen aus der betrieblichen Altersvorsorge, wenn sie zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht abgeschlossen wurden (diese können jedoch dem Zugewinnausgleich unterfallen)

Besondere Fallkonstellationen – beispielsweise bei ausgeübtem Rentenwahlrecht oder Mischformen von Versicherungen – sollten von uns rechtlich geprüft werden, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Ich biete Ihnen jetzt eine rechtliche Beratung an – wir helfen Ihnen dabei, den Versorgungsausgleich rechtssicher und fair zu gestalten.

Grenzen des Versorgungsausgleichs – Wann ein Ausgleich nicht erfolgt

Der Versorgungsausgleich stellt zwar einen wesentlichen Bestandteil des Scheidungsverfahrens dar, wird jedoch nicht in jedem Fall automatisch durchgeführt. Es existieren gesetzlich geregelte Ausnahmen und Besonderheiten, die beachtet werden müssen.

In den folgenden Fällen findet kein oder nur ein eingeschränkter Versorgungsausgleich statt:

  • Kurze Ehedauer: 

    • Hat die Ehe weniger als drei Jahre gedauert, erfolgt ein Versorgungsausgleich nur auf Antrag eines Ehegatten.

    • Ohne Antrag wird der Ausgleich vom Gericht nicht durchgeführt.

  • Geringfügige Ausgleichswerte (Bagatellgrenze): 

    • Ergibt sich für ein einzelnes Versorgungsanrecht nur ein sehr geringer Wert, entfällt der Ausgleich.

    • Dies dient der Verfahrensvereinfachung und soll überflüssige Bürokratie vermeiden.

  • Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich: 

    • Einige Versorgungsanrechte – insbesondere ausländische Anwartschaften oder bestimmte Sonderregelungen – werden nicht unmittelbar mit der Scheidung ausgeglichen.

    • Diese können später im Rahmen eines gesonderten Verfahrens zwischen den Ehegatten geregelt werden.

    • Dies wird als schuldrechtlicher Versorgungsausgleich bezeichnet.

Diese Ausnahmen verdeutlichen: Der Versorgungsausgleich ist komplex und sollte nicht ohne rechtliche Prüfung beurteilt werden.

Als Rechtsanwalt für Familienrecht beraten wir Sie persönlich zu Ihren Ansprüchen – kontaktieren Sie uns, bevor finanzielle Nachteile auftreten.

Versorgungsausgleich im Ehevertrag oder Scheidungsvertrag festlegen – Welche Optionen gibt es?

Wie andere Folgen einer Scheidung lässt sich auch der Versorgungsausgleich durch einen Vertrag regeln – entweder vor der Eheschließung im Ehevertrag oder nach der Trennung im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung.

  • Das Gesetz erlaubt grundsätzlich den vollständigen Ausschluss des Versorgungsausgleichs im Falle einer Scheidung.

  • Ein solcher Ausschluss ist jedoch nur dann wirksam, wenn er keinen Ehegatten unangemessen benachteiligt.

    • Das bedeutet: Auch wenn das Familiengericht grundsätzlich an die vertragliche Vereinbarung gebunden ist, kann es diese für unwirksam erklären, wenn eine eheliche Schieflage entsteht.

    • Zum Beispiel, wenn ein Partner seine Erwerbstätigkeit stark eingeschränkt hat und dadurch im Alter schlechter abgesichert ist.

  • Wichtig:

    • Damit eine Vereinbarung zum Versorgungsausgleich rechtlich wirksam ist, muss sie notariell beurkundet werden.

    • Alternativ kann sie auch im Rahmen des Scheidungsverfahrens protokolliert und dadurch formwirksam abgeschlossen werden.

  • Gerade bei komplexen Altersvorsorgemodellen, beruflicher Selbstständigkeit oder Auslandsbezug ist eine individuelle vertragliche Regelung oft sinnvoll – vorausgesetzt, sie wird rechtssicher gestaltet.

Nutzen Sie jetzt unserer rechtliche Unterstützung – ich prüfe oder entwerfe Ihre persönliche Regelung zum Versorgungsausgleich im Familienrecht.

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Versorgungsausgleich im Falle einer Scheidung – Ich berate Sie als Rechtsanwalt für Familienrecht kompetent.

Der Versorgungsausgleich zählt zu den zentralen und gleichzeitig komplexen Regelungen im Scheidungsrecht. Er betrifft die Verteilung der während der Ehe erworbenen Rentenansprüche und Altersvorsorgeanrechte – und kann in bestimmten Fällen erhebliche finanzielle Folgen haben. Wir stehen Ihnen zur Verfügung, um Ihre Interessen im Versorgungsausgleich zu erkennen, zu wahren und durchzusetzen.

  • Unsere Leistungen für Sie im Überblick:

    • Prüfung der Versorgungslage beider Ehegatten: Wir analysieren alle bestehenden Rentenansprüche und Altersvorsorgeverträge – gesetzlich, betrieblich, privat oder berufsständig.

    • Bewertung der Ausgleichspflicht: Wir prüfen, ob ein Versorgungsausgleich erforderlich ist – beispielsweise bei kurzer Ehe oder Bagatellgrenzen – und berate zu möglichen Ausnahmen.

    • Strategische Gestaltung des Versorgungsausgleichs: Ob vollständiger Ausschluss, modifizierte Vereinbarung oder schuldrechtlicher Ausgleich – wir entwickln rechtssichere, individuelle Lösungen.

    • Erstellung und Prüfung von Eheverträgen oder Scheidungsfolgenvereinbarungen: Wir sorgen dafür, dass Ihre Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich notariell beurkundet und vor Gericht durchsetzbar sind.

    • Vertretung im gerichtlichen Versorgungsausgleichsverfahren: Wir vertreten Ihre Interessen vor dem Familiengericht – professionell, zielgerichtet und mit klarem Fokus auf Ihre wirtschaftliche Absicherung.

  • Warum eine anwaltliche Beratung so wichtig ist

    • Viele Ehegatten verzichten unbewusst auf bedeutende Rentenansprüche – sei es aufgrund von Unkenntnis, falschen Annahmen oder unfairen Vereinbarungen.

    • Ein professionell geführter Versorgungsausgleich gewährleistet, dass Sie im Alter nicht benachteiligt werden und eine gerechte Lösung erzielt wird.

    • Insbesondere bei Selbstständigkeit, Auslandsbezug oder Sonderfällen wie Kapitalwahlrechten ist juristische Fachkenntnis unerlässlich.

Erhalten Sie jetzt Ihre rechtliche Beratung – wir als Rechtsanwalt für Familienrecht klären Ihre Ansprüche und begleiten Sie zuverlässig durch den Versorgungsausgleich. Kontaktieren Sie uns für ein persönliches Gespräch.

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