Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, hängt die Übernahme der Kosten von der Schuldfrage ab. Wenn Sie als Verursacher des Unfalls vollständig schuldig sind, wird die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für den Schaden am anderen Fahrzeug sowie für die Anwaltskosten des Geschädigten aufkommen. Wenn Sie über eine Vollkaskoversicherung verfügen, wird diese auch für Ihren eigenen Schaden aufkommen.
Sind Sie hingegen unschuldig an dem Unfall, müssen Sie für die Kosten nicht aufkommen. Wenn Sie jedoch eine Teilschuld tragen, werden die Kosten entsprechend verteilt.