Wenn du Opfer eines Verkehrsunfalls geworden bist, stehen dir verschiedene Ansprüche zu, die darauf abzielen, dich wirtschaftlich so zu stellen, als hätte es den Unfall nie gegeben.
Zunächst besteht ein Anspruch auf Schadensersatz. Dieser umfasst alle Positionen, die erforderlich sind, um den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Dazu gehört in erster Linie die Reparatur deines beschädigten Fahrzeugs. Ist eine Reparatur nicht sinnvoll oder wirtschaftlich, kannst du stattdessen die Kosten für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug verlangen.
Darüber hinaus hast du Anspruch auf den sogenannten merkantilen Minderwert. Dieser beschreibt den Wertverlust deines Fahrzeugs allein aufgrund der Tatsache, dass es sich nun um ein Unfallfahrzeug handelt – selbst dann, wenn es vollständig repariert wurde.
Auch Kosten, die im Zusammenhang mit der Schadensfeststellung entstehen, sind ersatzfähig. Dazu zählen insbesondere Gutachterkosten oder notwendige Werkstattkosten. Gleiches gilt für Aufwendungen durch den Einsatz eines Abschleppdienstes oder der Feuerwehr, sofern diese im Zuge des Unfalls erforderlich waren.
Zusätzlich können verschiedene weitere Kosten geltend gemacht werden. Hierzu zählen beispielsweise Verwaltungsgebühren für die Ummeldung, pauschale Nebenkosten, entstandene Spritkosten, versäumte Termine oder zusätzliche Mobilitätskosten wie Taxifahrten. Auch ein Nutzungsausfallschaden kommt in Betracht, wenn du dein Fahrzeug vorübergehend nicht nutzen kannst.
Wenn du durch den Unfall verletzt wurdest, hast du außerdem Anspruch auf Ersatz aller notwendigen Heilbehandlungskosten sowie auf Ausgleich eines möglichen Verdienstausfalls. Sollte deine Mobilität dauerhaft eingeschränkt sein, können auch erforderliche Umbaumaßnahmen an deiner Wohnung ersetzt werden.
Neben diesen materiellen Schäden steht dir in der Regel auch ein angemessenes Schmerzensgeld zu. Dessen Höhe richtet sich nach der Schwere und Dauer deiner Verletzungen sowie den individuellen Umständen des Einzelfalls.
Schließlich können auch die Kosten für anwaltliche Vertretung und ein Gerichtsverfahren übernommen werden, sofern die Haftung des Unfallgegners entsprechend festgestellt wird.
Zu beachten ist jedoch, dass sich deine Ansprüche reduzieren können, wenn dich ein Mitverschulden am Unfall trifft. In diesem Fall werden die Ersatzansprüche anteilig entsprechend deinem Verschuldensanteil gekürzt.