Ersatzfähig sind sämtliche unfallbedingte Schäden, die in ursächlichem Zusammenhang mit dem Schadensereignis stehen. Zu den üblichen Positionen zählen Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert, merkantile Wertminderung, Kosten für Mietwagen oder Nutzungsausfall, Sachverständigenkosten, Abschlepp- und Bergungskosten sowie eine Auslagenpauschale. Bei Personenschäden treten Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und Schmerzensgeld hinzu. In welcher Höhe die einzelnen Positionen durchsetzbar sind, richtet sich nach der Beweislage und den Umständen des Einzelfalls.