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Ihre Kanzlei Rechtsanwalt Matthiessen.
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Stadtplatz 26
86551 Aichach
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Mo – Fr: 09:00-17:00 Uhr
Wurde Ihr Online-Coach Ihnen gegenüber unfair? Unerreichbare Ziele, vage Leistungsversprechen, direkte Falschaussagen über die zugesicherte Leistung oder ein überzogenes Preis-Leistungs-Verhältnis?
Coaching erlebt momentan einen Aufschwung. Nie war es leichter, seine Fähigkeiten zu verbessern, neue Kenntnisse zu erwerben oder Abläufe zu optimieren. Für nahezu jede Branche wird ein Coaching, auch online, bereitgestellt.
Doch wenn die zugesicherten Leistungen und Erfolge nicht eintreffen, tauchen viele Fragen auf: Wie kann ich meinen Online-Coaching-Vertrag kündigen oder widerrufen? Ist der Coaching-Vertrag sittenwidrig oder handelt es sich um Wucher? Welche weiteren rechtlichen Gründe gibt es, um einen Online-Coaching-Vertrag zu kündigen?
Das Problem liegt darin, dass die Bezeichnungen Coach oder Mentor nicht rechtlich geschützt sind. Jeder, der sich als Experte in einem bestimmten Bereich sieht, kann sich Coach, Mentor oder Trainer nennen.
Viele Verbraucher fallen daher auf unseriöse Angebote, falsche Bewertungen und zweifelhafte Anbieter herein. Je nach Situation können solche Verträge durch einen Widerruf, eine Anfechtung oder einen Rücktritt erlöschen. Auch bei sittenwidrigen Verträgen besteht die Möglichkeit, Ihr Geld zurückzufordern.
Im Folgenden informiere ich Sie über Ihre Optionen bei unzureichendem Coaching.
Coaching stellt eine Beratungsdienstleistung dar.
In der Regel geht Coaching mit der Persönlichkeitsentwicklung des Klienten einher.
Das Ziel besteht darin, dem Klienten Instrumente zur Problemlösung an die Hand zu geben, damit er die Lösungen eigenständig findet.
Es existieren verschiedene Arten von Coaching:
Personal-Coaching: Hierbei soll die persönliche Arbeitsleistung des Klienten gesteigert werden, damit er den Arbeitsalltag organisierter und zufriedener bewältigen kann.
Business-Coaching: Dabei wird an unternehmensbezogenen Themen wie Führungsqualifikationen und -zielen gearbeitet, ebenso wie an der Organisation und Strukturierung bestimmter Arbeitsbereiche sowie der Kommunikation.
Life-Coaching: Der Coach unterstützt den Klienten bei der Stärkung persönlicher Ressourcen, der psychologischen Unterstützung sowie dem Stress- und Konfliktmanagement im Alltag.
Ein Coaching-Vertrag wird in der Regel als Dienstleistungsvertrag betrachtet, weshalb keine klassischen Mängelrechte geltend gemacht werden können.
Copecart wird von zahlreichen Coaches als Verkaufsplattform genutzt.
Zu den bekanntesten Coaches und Methoden gehören:
Lukas Lindler, Digital Reselling
Marko Slusarek
Baulig Consulting GmbH
Nicklas Spelmeyer
Marketconsultive GmbH
Andreas Klar
Coach Cecil, Matrixprinzip
Closerconnection
Bernhardt Methode
PowerBnB
Erschaffe dich neu
Nick Geringer
Hochpreis Abo Methode
Christian Tucholski
Fuad Omerovic
Andreas Matuska
High Performance Closer
Florian Sondershausen
Erdem Nazli, 90 Tage Challenge
Online Sales Consulting GmbH
Instant Change
Daniel Igl
Master life empire GmbH
Isle of mind academy
Max Weiss Coaching
Online Sales Academy
Jakob Kiender
FBA Unstoppable
Adrian Harig
Hook Consulting
Elite Closing Academy
Marketconsultive
BeYourBest
Nimrod Mashiah
Dirk Kreuter
Gewinn AG
Daniel Weinstock
Andreas Matuska (Amatuska)
Master Your Mind Coaching
Freedom Writer Methode
Ersu Media
Mybestconcept
Helfenstein Consulting GmbH
Ein Widerruf ist ebenfalls nur eingeschränkt möglich.
Das Widerrufsrecht gilt ausschließlich für Verbraucher im Sinne des BGB (Bürgerlichen Gesetzbuchs), die einen Fernabsatzvertrag, also einen Online-Vertrag, abgeschlossen haben.
Viele Coaching-Anbieter bestehen daher darauf, dass ich mich als Unternehmer oder mit meinem Gewerbe anmelde.
Auf diese Weise werden diese Rechte ausgeschlossen.
Der Widerruf muss innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss erklärt werden.
Ein Coachingvertrag kann von mir gekündigt werden.
Dennoch bleibt der Vergütungsanspruch davon unberührt.
Falls ich das Coaching bereits begonnen habe, bin ich verpflichtet, einen Teil oder sogar den gesamten Vergütungsanspruch zu zahlen.
Im Einzelfall sollte ich prüfen, ob sich dieses Vorgehen für mich auszahlt.
Es besteht auch die Möglichkeit, Schadensersatz zu verlangen.
Bei Schlechtleistung könnte eine Pflicht aus dem Coachingvertrag verletzt worden sein.
Auf diese Weise könnte ich an die bereits gezahlte Vergütung gelangen.
In vielen Fällen geben Coachinganbieter bereits bei dem ersten anwaltlichen Schreiben nach, da sie ein gerichtliches Verfahren unbedingt vermeiden möchten.
Verträge können aus unterschiedlichen Gründen angefochten werden. Bei einem (Online) Coachingvertrag steht häufig die arglistige Täuschung im Vordergrund.
Eine arglistige Täuschung könnte zum Beispiel dann vorliegen, wenn eine Zulassung fehlt oder falsche Leistungsversprechen gemacht werden.
Eine Anfechtung führt dazu, dass der Vertrag von Anfang an als nichtig betrachtet wird.
In diesem Fall habe ich Anspruch auf alle bereits geleisteten Zahlungen.
Ich muss dem Vertragspartner mitteilen, dass ich nicht länger an den Vertrag gebunden sein möchte.
Um Beweise zu sichern, empfehle ich, dies schriftlich zu tun, beispielsweise per E-Mail oder per Post.
Die geschlossenen Coaching- oder Beraterverträge sind in vielen Fällen sittenwidrig, da die erbrachte Leistung und die Gegenleistung in einem wucherähnlichen Verhältnis stehen.
Ein sittenwidriger Vertrag wird als nichtig angesehen und als nicht existent behandelt.
Ich kann alle gezahlten Summen zurückverlangen.
Ob mein abgeschlossener Vertrag sittenwidrig ist, sollte ich am besten von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen.
Der Coaching-Anbieter hat seinen Sitz im Ausland (z. B. Zypern oder außerhalb der EU),
Die Preise sind sehr hoch,
Das Auftreten ist plakativ,
Ein kostenloses Erstgespräch wird angeboten, wobei erheblicher Druck zum Abschluss eines Vertrages ausgeübt wird.
Es wird ein schneller wirtschaftlicher Erfolg vermittelt und
Ängste und Verluste werden erzeugt.
Im Vergleich zur Ratenzahlung und Einmalzahlung besteht ein signifikanter Preisunterschied.
Es wird auf ein „begrenztes Kontingent“ verwiesen und
Schafft Druck.
Auf Bewertungsplattformen sind nur positive Bewertungen zu finden.
Fühlen Sie sich von einem Online-Coachingprogramm betrogen? Waren die Ziele unrealistisch, wurden ungenaue Leistungsversprechen oder direkte Falschversprechungen gemacht? Hat Ihr Coach überteuerte Preise für die erbrachte Leistung verlangt?
In vielen Fällen sind Betroffene unsicher, wie sie handeln sollen. Sobald sie eine Kündigung oder einen Rücktritt verlangen, werden sie sofort von dem vermeintlichen Coach blockiert und auf ausstehende Zahlungen hingewiesen. Lassen Sie sich jedoch nicht so behandeln! Ziehen Sie einen Rechtsanwalt für Vertragsrecht hinzu. Ich übernehme die Kommunikation mit Ihrem Coach. In vielen Fällen führt bereits ein anwaltliches Schreiben zu einer Bereitschaft zur Kooperation seitens der Anbieter. Oft können gerichtliche Auseinandersetzungen durch einen Vergleich vermieden werden, da die Coaches negative Presse, die dadurch entsteht, zu vermeiden suchen.
Als Rechtsanwalt für Vertragsrecht kenne ich die wesentlichen Aspekte von Online-Coaching-Verträgen. Ich berate Sie zu Ihren Optionen, um sich erfolgreich von Coaching-Verträgen zu lösen!
Haben Sie Schwierigkeiten mit einem Coaching-Vertrag? Sind Sie auf ein fragwürdiges Coaching-Angebot hereingefallen? Coaching erfreut sich derzeit großer Beliebtheit. Doch unter den zahlreichen Anbietern finden sich auch viele schwarze Schafe! Vereinbaren Sie jetzt eine unverbindliche Erstberatung mit mir!
Coaching stellt eine persönliche Beratung und Unterstützung für Einzelpersonen dar. In diesem Rahmen bietet der Coach keine unmittelbaren Lösungsvorschläge an, sondern motiviert den Klienten, eigene Lösungen zu finden und Ziele zu hinterfragen. Juristisch betrachtet handelt es sich bei einem Coaching-Vertrag in der Regel um eine Dienstleistung.
In Deutschland ist die Bezeichnung “Coach” rechtlich nicht geschützt. Das bedeutet, dass sich jeder, unabhängig von seiner Qualifikation, Coaching-Ausbildung oder Fähigkeiten, als Coach selbstständig machen und sich offiziell so nennen kann. Zudem existiert kein übergeordneter Berufsverband, der Qualitätsstandards für diesen Beruf festlegt.
Medizinische oder therapeutische Diagnosen und Behandlungen dürfen lediglich mit den erforderlichen Zulassungen durchgeführt werden. Zudem ist es unzulässig, Werbung mit irreführenden Angaben über Qualifikationen und Dienstleistungen zu schalten (zum Beispiel durch die Verwendung von gesetzlich geschützten Berufsbezeichnungen, die ich nicht besitze).
Wenn Sie als Verbraucher online eine Vereinbarung über ein Coaching-Paket treffen, kommt das Fernabsatzrecht zur Anwendung. In diesem Fall haben Sie ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Verbraucher ist jeder, der einen Vertrag zu einem Zweck abschließt, der nicht seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden kann.
Coaching-Verträge sind beispielsweise unwirksam, wenn ich bei ihrem Abschluss arglistig getäuscht wurde oder der Vertrag sittenwidrig ist. Arglistige Täuschung liegt vor, wenn falsche Versprechen gemacht wurden, die nicht eingehalten werden. Sittenwidrigkeit ist gegeben, wenn das gezahlte Geld in einem auffälligen Missverhältnis zur erbrachten Leistung steht.
Fragwürdige Anbieter zeichnen sich oft durch hohe Preise im vier- bis fünfstelligen Bereich sowie ausschließlich positive Bewertungen aus. Diese Anbieter treten zudem sehr auffällig auf und versprechen raschen wirtschaftlichen Erfolg. Häufig wird auch Druck auf die Kunden ausgeübt. Zudem ist es auffällig, dass sich der Sitz oft im Ausland befindet, beispielsweise in Zypern.
Eine ordentliche Kündigung des Coaching-Vertrages ist nur dann jederzeit möglich, wenn dies zuvor in den vertraglichen Rahmenbedingungen festgelegt wurde oder der Coaching-Vertrag eine unbestimmte Laufzeit aufweist. Andernfalls muss ich bei einer Kündigung die offenen
Als Rechtsanwalt für Vertragsrecht prüfe ich stets den Einzelfall. In bestimmten Situationen kann eine Klage gegen den Coaching-Anbieter sinnvoll sein, während in anderen Fällen ein außergerichtlicher Vergleich hilfreich ist. Oftmals lässt sich so bereits gezahltes Geld oder eine Teilzahlung zurückfordern.
Ein geschlossener Vertrag könnte sittenwidrig sein, falls Angebot und Leistung in einem unangemessenen Missverhältnis zueinander stehen. Laut einem Urteil des OLG Celle kann der Vertrag zudem als nichtig angesehen werden, wenn der Online-Coach nicht über die erforderliche staatliche Zulassung gemäß dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) verfügt.
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