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Ihre Kanzlei Rechtsanwalt Matthiessen. Immer für Sie da
Adresse
Stadtplatz 26
86551 Aichach
Öffnungszeiten
Mo – Fr: 09:00-17:00 Uhr
Um Ihren Pflichtteil erfolgreich durchsetzen zu können, sollten Sie die folgenden Punkte beachten:
Geltendmachung:
Im Gegensatz zur Erbschaft steht Ihnen der Pflichtteil nicht automatisch zu.
Um Ihren Pflichtteil zu erhalten, müssen Sie oder Ihr Anwalt aktiv tätig werden und gegebenenfalls gerichtliche Schritte einleiten..
Folgende Ansprüche und Möglichkeiten stehen Ihnen als Pflichtteilsberechtigten zur Verfügung:
Ihnen steht ein Pflichtteilsanspruch in Höhe von 50% des gesetzlichen Erbschaftsanspruchs zu.
Pflichtteilsberechtigt sind Ihre eigenen, unehelichen oder adoptierten Abkömmlinge, Ehegatten sowie Eltern.
Eine vollständige oder teilweise Enterbung durch Testament oder Erbvertrag ist nicht möglich.
Keine Erbausschlagung
Ihr Pflichtteilsanspruch kann nicht entzogen werden, es sei denn, Sie haben gegenüber dem Erblasser schwerwiegend fehlverhalten (z.B. versucht, ihn umzubringen) oder Ihre Unterhaltspflicht verletzt.
Keine Verjährung (3 Jahre ab Kenntnis vom Erbfall, 30 Jahre bei Unkenntnis)
Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend machen.
Wird der Pflichtteil gemindert etwa durch Schenkungen zu Lebzeiten oder einem eingetragenen Wohnrecht, können Sie von dem Erben einen Ausgleich verlangen. Dieser Ausgleich ergänzt ihren Pflichtteilsanspruch
Auskunftsanspruch:
Sie haben einen Auskunftsanspruch gegenüber dem Erben über den Umfang der Erbschaft.
Anfechtung:
Wenn das Testament oder der Erbvertrag anfechtbar ist, kann Ihre Enterbung unwirksam sein und Sie erhalten die volle gesetzliche Erbschaft.
Zuständiges Gericht:
Das zuständige Gericht für die Durchsetzung Ihres Pflichtteilsanspruchs ist in der Regel das Landgericht (falls der Streitwert unter 5.000 EUR liegt, das Amtsgericht).
Das Gericht, das für Ihren Fall zuständig ist, ist entweder der Gerichtsbezirk, in dem der Erbe lebt oder in dem der Erblasser gelebt hat.
Anwaltszwang:
Ab der Instanz vor dem Landgericht müssen Sie sich anwaltlich vertreten lassen.
Mo – Fr: 09:00-17:00 Uhr
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