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Adresse
Stadtplatz 26
86551 Aichach
Öffnungszeiten
Mo – Fr: 09:00-17:00 Uhr
Grundlegendes
Es empfiehlt sich zunächst, das Grundbuch des Objekts zu konsultieren, um allgemeine Informationen darüber zu erhalten. Hier finden Sie beispielsweise Angaben darüber, ob die Immobilie durch Grundschuld oder Wegerecht belastet ist.
Außerdem enthält das Grundbuch einen Teilungsplan und einen Bauplan, die sorgfältig auf ihre Richtigkeit überprüft werden sollten.
Eigentumswohnungen
Die Berücksichtigung von Besonderheiten der Teilungserklärung der Wohnungseigentumsanlage im Kaufvertrag ist unerlässlich.
Hier wird beispielsweise festgelegt, ob ein Gartenanteil vollständig im Eigentum steht oder nur ein Sondernutzungsrecht vorliegt. Weitere Sondernutzungsrechte, wie Keller, Nebenräume oder Stellplätze, müssen ebenfalls im Vertrag aufgeführt sein.
Im Grundbuch sind auch Dienstbarkeiten zugunsten von Nachbargrundstücken oder Versorgungsunternehmen vermerkt. Eine Überprüfung ist ratsam, wenn Sie diese nicht akzeptieren möchten.
Es müssen auch spezielle Vereinbarungen zur Eigentümergemeinschaft und zu bestimmten Baumaßnahmen aus der Teilungserklärung und den damit verbundenen Verträgen in den notariellen Kaufvertrag aufgenommen werden. So erfüllt der Verkäufer seine Informationspflichten und der Käufer ist umfassend über die zu erwerbende Immobilie informiert.
Vermietete Immobilien
Eine Überprüfung der Mietverträge ist ebenfalls empfehlenswert, da der Käufer nach dem Kauf die Rolle des Vermieters übernimmt und somit alle damit verbundenen Rechte und Pflichten.
Es ist wichtig, klare Vereinbarungen darüber zu treffen, ab welchem Zeitpunkt die Miete dem Käufer zusteht und bis zu welchem Zeitpunkt sie noch dem Verkäufer zusteht.
Zudem sollte der Mieter rechtzeitig über den Vermieterwechsel informiert werden.
Immobilien im Bau
Es ist von Bedeutung, dass die Sicherungsvorschriften der Makler- und Bauträgerverordnung eingehalten werden.
Zusätzlich sollte der Ratenzahlungsplan daraufhin überprüft werden, ob er mit der Baubeschreibung übereinstimmt und gegebenenfalls angepasst werden muss.
Öffentlich-rechtliches
Nach Abschluss der notariellen Beurkundung überprüft der Notar, ob öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder eine Genehmigung des Hausverwalters erforderlich sind oder ob die Gemeinde von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen möchte.
Es können auch Fragen des Denkmalschutzes und mögliche Grundpfandrechte oder frühere Finanzierungen auftreten, die Probleme verursachen können.
Die Wirksamkeit des Immobilienkaufvertrags tritt mit der Beurkundung ein, welche beim Notartermin erfolgt, sobald Käufer und Verkäufer den Vertrag unterzeichnet haben. Allerdings erfolgt die Eigentumsübertragung erst durch den Grundbucheintrag, welcher die Umschreibung im Grundbuch beinhaltet. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Immobilie für den Käufer lediglich reserviert.
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