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Adresse
Stadtplatz 26
86551 Aichach
Öffnungszeiten
Mo – Fr: 09:00-17:00 Uhr
So handeln Sie, wenn ihr Flug sich verspätet
Folgende Punkte sollten Sie beachten, um bei einer Flugverspätung Ihre Ansprüche durchsetzen zu können:
Die Entschädigungshöhe bei einer Verspätung von mindestens 3 Stunden hängt von der Streckenlänge und nicht vom Ticketpreis ab.
Kurzstrecke bis zu 1500 Kilometer: 250 €
Mittelstrecke bis zu 3500 Kilometer: 400 €
Langstrecke über 3500 Kilometer: 600 €
Es ist auch festgelegt, wie lange eine Verzögerung sein muss, damit die Bereitstellung von Betreuungsleistungen erforderlich wird:
Kurzstrecke bis zu 1500 Kilometer: ab 2 Stunden Wartezeit
Mittelstrecke bis zu 3500 Kilometer: ab 3 Stunden Wartezeit
Langstrecke über 3500 Kilometer: ab 4 Stunden Wartezeit
Wenn Ihr Flug auf den nächsten Tag verschoben wird, ist die Fluggesellschaft verpflichtet, Ihnen eine Unterkunft einschließlich des Transfers zu stellen.
Fordern Sie diesen Anspruch unmittelbar von der Airline ein
Andernfalls sollten Sie sich selbst um eine Unterkunft kümmern und später eine Erstattung der Kosten beantragen.
Aus folgenden Gründen, muss die Airline keine Entschädigung zahlen:
Schlechtes Wetter
Streik
politische Unruhe
Vögel im Triebwerk (Vogelschlag)
Naturkatastrophen
Pandemie
Erst nach einer Abflugverspätung von 5 Stunden haben Sie das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
Erstattung des Ticketpreises inklusive Steuern und Gebühren
Airline ist außerdem erst ab einer Verspätung von 5 Stunden verpflichtet, Ihnen eine anderweitige Beförderung zum Reiseziel unter vergleichbaren Bedingungen anzubieten..
Bei der gleichen Verspätung haben Fluggäste das Recht, einen Rückflug oder eine anderweitige Beförderung zum Startflughafen zu fordern, wenn bereits eine Teilbeförderung zu einem Zwischenziel stattgefunden hat.
Diese Ansprüche haben Sie bei einer Flugannullierung oder -stornierung
Um Ihre Ansprüche bei einer Flugannullierung geltend zu machen, gibt es einige wichtige Faktoren zu beachten. Gemäß der EU-Verordnung 261/2004 haben Sie Anspruch auf Entschädigung, falls Ihr Flug gecancelt wurde. Dabei greift die Fluggastrechteverordnung unter bestimmten Bedingungen:
Der Flug muss entweder innerhalb der EU gestartet oder gelandet sein und die Fluggesellschaft muss ihren Hauptsitz innerhalb der EU haben.
Sie müssen weniger als zwei Wochen vor dem geplanten Abflug über den Flugausfall informiert worden sein
Der betroffene Flug darf nicht älter als drei Jahre sein
Sie sind pünktlich am Check-in Schalter erschienen
Die Fluggesellschaft hat Ihnen alternative Flüge innerhalb der Annullierungsfristen angeboten, die entweder verspätet oder verfrüht fliegen.
Die Höhe der Entschädigung bei einer Flugannullierung ist abhängig von der Streckenlänge des Fluges.
Kurzstrecke bis zu 1500 Kilometer: 250 €
Mittelstrecke bis zu 3500 Kilometer: 400 €
Langstrecke über 3500 Kilometer: 600 €.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Fluggesellschaft bei einem Flugausfall oder einer Annullierung von der Zahlungspflicht befreit ist, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen (siehe Flugverspätung?. Sollte Ihr Flugausfall jedoch länger als 14 Tage im Voraus angekündigt worden sein, haben Sie zunächst nur Anspruch auf Rückerstattung oder alternative Beförderung.
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