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Ihre Kanzlei Rechtsanwalt Matthiessen. Immer für Sie da
Adresse
Stadtplatz 26
86551 Aichach
Öffnungszeiten
Mo – Fr: 09:00-17:00 Uhr
Als Vermieter möchten Sie Eigenbedarf anmelden? Sie sind unsicher, ob Sie bei der Eigenbedarfskündigung alles beachtet haben? Mit einer Eigenbedarfskündigung können Sie Ihre Wohnung zurückbekommen.
Doch das Mietrecht schützt den Mieter. Daher ist die Kündigung wegen Eigenbedarf nur unter engen Voraussetzungen möglich. Hier gilt es, auf genaue Fristen und gute Begründungen zu achten. Daher ist es wichtig, dass Sie als Mieter oder Vermieter den Überblick haben, weil das Mietverhältnis davon abhängt. Als Rechtsanwälte klären wir Sie im Mietrecht auf. Ob Sie Vermieter oder Mieter sind – wir stehen Ihnen zur Seite.
Damit Sie Ihren Eigenbedarf erfolgreich durchsetzen können, gilt es Folgendes zu beachten:
Kündigungsgrund
Der Vermieter muss die Wohnung für sich selbst, Familienangehörige, nahe Verwandte oder Angehörige seines Haushalts bedürfen
Das schließt ein: Kinder, Eltern, Enkel, Großeltern, Geschwister, Stiefkinder, Nichten und Neffen
Das umfasst nicht: Onkel, Cousins, Cousinen, Großnichten, Großneffen oder sonstige Angehörige
Juristische Personen (z.B. Aktiengesellschaften, GmbH) können keinen Eigenbedarf anmelden
Der Kündigungsgrund muss bis zum Umzug des Mieters bestehen bleiben
Im Härtefall kann der Mieter Widerspruch gegen die Kündigung erheben
Ein Härtefall besteht insbesondere bei fehlendem Ersatzwohnraum, geringes Einkommen, Alter, Invalidität, Gebrechlichkeit, Schwangerschaft, Kinder, Schwierigkeiten bei Schul- oder Kindergartenwechsel
Überwiegt ein berechtigtes Interesse des Mieters, verlängert dies das Mietverhältnis
Formalia
Eine schriftliche Kündigungserklärung
Detaillierte Angabe für wen und warum der Vermieter die Wohnung bedarf
Kündigungsfrist
Die Kündigungsfristen hängen von der Dauer des Mietverhältnisses ab
3 Monate Frist bei bis zu 5 Jahren Mietverhältnis
6 Monate Frist zwischen 5 bis 8 Jahren Mietverhältnis
9 Monate Frist ab 8 Jahren Mietverhältnis
Abwehrmöglichkeiten
Zieht der Mieter nach wirksamer Kündigung nicht aus, kann der Vermieter Räumungsklage erheben
Zuständig ist jeweils das Amtsgericht (AG) im Bezirk, in welchem sich die Wohnung befindet
Bei Eigenbedarfskündigung sind wir an Ihrer Seite. Eigenbedarfskündigungen haben hohe Voraussetzungen. Hier gelten genaue Fristen und gute Argumente. Nur so können Sie als Vermieter Ihre Wohnung nutzen oder als Mieter Ihre Wohnung behalten. Mit unserer langjährigen Praxiserfahrung im Mietrecht weiss ich, worauf es ankommt. Wir beraten und vertreten Sie rund um das Thema Mietverträge und Kündigung. Sie schildern Ihren Sachverhalt und wir überlegen das weitere Vorgehen. Wir helfen beim Erstellen und Prüfen von Kündigung und Widerspruch. Gerne übernehmen wir die Kommunikation mit dem Mieter, Sachverständigen und dem Gericht. Hierbei setzen wir auf außergerichtliche Lösungen, um Ihre Nerven und Kosten zu sparen. Zur Not setzen wir Ihr Recht auch vor Gericht durch.
Informieren Sie sich jetzt in unserer Erstberatung.
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