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Ihre Kanzlei Rechtsanwalt Matthiessen.
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Egal, ob es sich um ein Mehrfamilienhaus oder eine Wohnanlage handelt – nahezu jede vermietete Immobilie wird heutzutage von einer Hausverwaltung verwaltet. Die Art der Immobilie spielt dabei keine Rolle. Der Grund dafür ist, dass Vermieter gesetzlich verpflichtet sind, ihre Immobilien in einem ordnungsgemäßen und nutzbaren Zustand zu halten. Vielen Eigentümern fehlt jedoch die Zeit, um sich selbst um alle anfallenden Aufgaben zu kümmern.
Aus diesem Grund ist es für Vermieter, Mieter, Wohnungseigentümer und Eigentümergemeinschaften (WEG) von großer Bedeutung, die Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Hausverwaltung genau zu verstehen. Als Rechtsanwalt im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht stehe ich Ihnen zur Seite, um Klarheit über die Rolle der Hausverwaltung zu schaffen – und unterstütze Sie dabei, Ihre Rechte konsequent durchzusetzen.
Bei der Verwaltung von Gewerbeimmobilien, wie beispielsweise Einkaufszentren oder Bürokomplexen, ist es unerlässlich, eine deutliche Trennung zwischen Hausverwaltung und Facility Management zu wahren. Während ich als Rechtsanwalt die rechtlichen und organisatorischen Aufgaben rund um das gemeinschaftliche Eigentum übernehme, kümmert sich das Facility Management um den technischen Betrieb und die alltägliche Instandhaltung.
Als Eigentümer innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) habe ich das Recht, bei Entscheidungen über das Gemeinschaftseigentum mitzuwirken, und ich bin auch verpflichtet, an Eigentümerversammlungen teilzunehmen und die Hausordnung einzuhalten.
Aufgaben der Hausverwaltung bei WEG-Immobilien
Die Hausverwaltung hat die Pflicht, das gemeinschaftliche Eigentum ordnungsgemäß zu verwalten und instand zu halten.
Die Grundlage hierfür bildet das Wohnungseigentumsgesetz (WEG), welches die wesentlichen Regelungen zur Verwaltung von Eigentümergemeinschaften festlegt. Insbesondere die §§ 20–29 WEG sind für die tägliche Verwaltungspraxis von entscheidender Bedeutung.
Ein Vertrag zwischen der WEG und der Hausverwaltung ist erforderlich, damit die Verwaltung die Aufgaben im Sinne der Eigentümer übernehmen kann.
Unterschied zum Facility Management
Während die Hausverwaltung rechtliche, wirtschaftliche und organisatorische Aufgaben abdeckt, konzentriert sich das Facility Management hauptsächlich auf die technische Betreuung der Immobilie – wie Wartung, Gebäudereinigung und Sicherheitsdienste.
Besonders bei großen Gewerbeimmobilien ist es daher wichtig, beide Bereiche klar voneinander abzugrenzen, um eine effiziente und rechtssichere Bewirtschaftung zu gewährleisten.
Sind Sie Vermieter oder Eigentümer und benötigen rechtssichere Unterstützung bei der Verwaltung Ihrer Immobilie? Kontaktieren Sie mich jetzt, ich bin ein erfahrener Rechtsanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht – ich berate Sie persönlich und setze Ihre Interessen konsequent durch!
In Deutschland ist die Ernennung eines Verwalters für eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gesetzlich vorgeschrieben. Der Verwalter übernimmt die ordnungsgemäße Verwaltung des Gemeinschaftseigentums und trägt die Verantwortung für alle Aufgaben, die im Bereich der Hausverwaltung anfallen.
Aufgaben des Verwalters – gesetzlich festgelegt
Die Aufgaben des Verwalters ergeben sich direkt aus dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie aus dem individuell abgeschlossenen Verwaltervertrag.
Die Basis bildet insbesondere § 21 WEG, der die „ordnungsgemäße Verwaltung“ definiert.
Hinweis: In der Praxis wird dieser Begriff oft mit der „ordentlichen Verwaltung“ gleichgesetzt, was zu Missverständnissen führen kann.
Wesentliche Pflichten der ordnungsgemäßen Verwaltung (§ 21 WEG)
Erstellung einer Hausordnung für das gemeinschaftliche Eigentum
Sicherstellung der Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums
Abschluss angemessener Versicherungen für das Gemeinschaftseigentum
Bildung von angemessenen Instandhaltungsrücklagen
Aufstellung eines Wirtschaftsplanes für die Wohnungseigentümergemeinschaft
Darüber hinaus muss ich sicherstellen, dass alle erforderlichen Maßnahmen zur Instandhaltung und Erhaltung der Immobilie ordnungsgemäß durchgeführt werden.
Benötigen Sie rechtliche Unterstützung bei der Bestellung oder Überprüfung eines Verwalters? Ich berate Sie umfassend im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht und setze Ihre Rechte in der WEG konsequent durch!
Bei der Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) unterscheide ich zwischen Hauptbereichen und Teilbereichen der Hausverwaltung. Beide Bereiche erfordern spezifisches Fachwissen sowie eine sorgfältige Organisation, um die Interessen der Eigentümergemeinschaft bestmöglich zu wahren.
Teilbereiche der Hausverwaltung
Kaufmännische Verwaltung: Finanzmanagement, Buchhaltung, Budgetplanung
Technische Verwaltung: Instandhaltung und Modernisierung des Gemeinschaftseigentums
Ich bin verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen eigenständig oder durch Beauftragte durchzuführen.
Wichtig: Meine Zuständigkeit beschränkt sich ausschließlich auf das Gemeinschaftseigentum der WEG.
Das Sondereigentum bleibt hiervon unberührt.
Rechtliche Grundlage: § 27 WEG
Die Aufgaben und Befugnisse der Hausverwaltung sind in § 27 Abs. 1–3 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) verbindlich geregelt.
Diese Regelungen dürfen von der WEG nicht eingeschränkt werden.
Allerdings besteht die Möglichkeit, die Pflichten und Zuständigkeiten durch einen individuell ausgehandelten Verwaltervertrag zu erweitern.
Vertragsfreiheit zwischen WEG und Hausverwaltung
Der Verwaltervertrag unterliegt der Vertragsfreiheit.
Die Eigentümergemeinschaft und ich als Hausverwalter können zusätzliche Rechte und Pflichten vertraglich festlegen – Einschränkungen der gesetzlichen Mindestvorgaben aus § 27 WEG sind jedoch unzulässig.
Sie möchten die Aufgaben Ihres Verwalters eindeutig festlegen oder überprüfen lassen? Ich stehe Ihnen als erfahrener Rechtsanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht mit rechtssicherer Beratung zur Seite – kontaktieren Sie mich gerne!
Aufgaben und Pflichten des WEG-Verwalters – ein Überblick für Eigentümer
In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) hat der Verwalter zahlreiche bedeutende Aufgaben. Eine präzise und sorgfältige Verwaltung ist entscheidend für die Werterhaltung der Immobilie sowie für einen reibungslosen Ablauf innerhalb der Gemeinschaft.
Ich, als Rechtsanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, unterstütze Sie dabei, Ihre Rechte gegenüber der Hausverwaltung erfolgreich durchzusetzen.
Aufgaben des WEG-Verwalters im Überblick:
Einberufung, Organisation und Durchführung der Eigentümerversammlungen
Führen der Beschlusssammlung
Umsetzung gefasster Beschlüsse
Finanzverwaltung der WEG über ein eigenes WEG-Konto
Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums
Erhalt und Pflege der Immobilie
Anmeldung und Durchsetzung von Ansprüchen der WEG
Forderungsmanagement der WEG
Verantwortung für den gesamten Zahlungsverkehr der Gemeinschaft
Organisation und Abwicklung des Schriftverkehrs
Einhaltung sämtlicher relevanter Fristen
Pflichten im Umgang mit Verwaltungsunterlagen
Der Verwalter ist dazu verpflichtet, sämtliche Verwaltungsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren und den Eigentümern Einsicht zu gewähren.
Auch die Erteilung von Auskünften zählt zu seinen Pflichten.
Bei Beendigung seiner Tätigkeit müssen alle Unterlagen vollständig an die Eigentümergemeinschaft übergeben werden.
Verbindung von Hausverwaltung und Mietverwaltung
In der Praxis sind Hausverwaltung und Mietverwaltung häufig eng miteinander verknüpft – obwohl sie rechtlich unterschiedliche Aufgabenbereiche betreffen.
Während die Hausverwaltung das Gemeinschaftseigentum betreut, kümmert sich die Mietverwaltung um die Abwicklung von Mietverhältnissen.
Eigentümer profitieren von dieser Kombination, da ein qualifizierter Verwalter umfassendes Fachwissen in beiden Bereichen mitbringt und die Verwaltung deutlich erleichtert.
Benötigen Sie rechtliche Unterstützung im Bereich der Hausverwaltung oder bei der Durchsetzung Ihrer Eigentümerrechte? Kontaktieren Sie mich jetzt, einen Rechtsanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht – ich vertrete Ihre Interessen zuverlässig und kompetent!
Für die Ausübung der Tätigkeit als Hausverwalter in Deutschland sind keine spezifischen staatlichen Berufsabschlüsse notwendig. Dennoch schreibt der Gesetzgeber seit 2018 gemäß § 34c Gewerbeordnung eine gewerberechtliche Zulassung für Hausverwalter vor. Diese Hürde ist jedoch vergleichsweise einfach zu überwinden.
Gerade für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) ist es daher entscheidend, bei der Auswahl des Verwalters auf eine solide berufliche Qualifikation zu achten.
Wichtige Qualifikationen für Hausverwalter:
Abgeschlossene Ausbildung als Immobilienkaufmann/-frau
Ausbildung als Immobilienassistent/-in
Abschluss als Kaufmann/-frau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft
Weiterbildung zum/zur Immobilienfachwirt/-in
Abschluss als geprüfter Immobilienverwalter
Studium im Bereich Haus- und Grundstücksverwaltung
Die richtige Auswahl für Ihre WEG
Selbst wenn eine Qualifikation vorliegt, bedeutet dies nicht automatisch, dass der Verwalter optimal zu der jeweiligen WEG passt.
Neben der fachlichen Eignung spielen Erfahrung, Zuverlässigkeit und der persönliche Umgang eine entscheidende Rolle. Vor der Bestellung eines Verwalters sollten Eigentümer daher eine sorgfältige Prüfung durchführen und auf ein stimmiges Gesamtpaket achten.
Ich unterstütze Sie dabei, die Bestellung eines Hausverwalters rechtssicher zu gestalten und Ihre Interessen als Eigentümer bestmöglich zu wahren.
Möchten Sie bei der Wahl eines Hausverwalters rechtlich abgesichert sein? Kontaktieren Sie mich, Ihren erfahrenen Rechtsanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht – ich berate Sie umfassend und individuell!
In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist die regelmäßige Kontrolle der Verwaltertätigkeit von großer Bedeutung, um sicherzustellen, dass der Verwalter seinen Pflichten ordnungsgemäß nachkommt.
Eigentümer haben das Recht, Einsicht in Verwaltungsunterlagen zu nehmen und die Buchführung sowie die Abrechnungen kritisch zu überprüfen.
Auf diese Weise lassen sich Unstimmigkeiten oder Fehler frühzeitig aufdecken.
Auch die aktive Teilnahme an Eigentümerversammlungen stellt ein wichtiges Instrument dar, um Fragen zu stellen und die Arbeit des Verwalters zu hinterfragen.
Bei Verdacht auf Unregelmäßigkeiten kann die Hinzuziehung eines Sachverständigen oder eines spezialisierten Rechtsanwalts erforderlich sein.
Ich unterstütze Eigentümergemeinschaften dabei, die Rechte der Eigentümer gegenüber dem Verwalter effektiv durchzusetzen.
Ich berate Sie kompetent bei der Prüfung von Abrechnungen, der Durchsetzung von Ansprüchen und der rechtlichen Klärung von Verwalterpflichten.
Wünschen Sie eine rechtssichere Überprüfung der Arbeit Ihres Verwalters oder möchten Sie Missstände konsequent aufklären? Sprechen Sie mich an – ich berate und vertrete Sie kompetent im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht!
In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) sind Auseinandersetzungen zwischen Eigentümern und Verwalter häufig anzutreffen. Die Ursachen hierfür können vielfältig sein: von Differenzen hinsichtlich der Verwaltungstätigkeit bis hin zu Streitigkeiten bei der Jahresabrechnung oder der Umsetzung von Beschlüssen.
Um kostspielige und langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden, sollten auftretende Konflikte frühzeitig erkannt und rechtlich fundiert angegangen werden.
Oft kann bereits ein klärendes Gespräch hilfreich sein. Sollte dies scheitern, sind die Einschaltung eines neutralen Vermittlers oder eines Sachverständigen sinnvolle Alternativen.
In bestimmten Fällen ist jedoch die Anrufung eines Gerichts unumgänglich.
Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Ansprüche gegenüber der Verwaltung rechtssicher durchzusetzen oder ungerechtfertigte Forderungen abzuwehren.
Ich helfe sowohl Eigentümergemeinschaften als auch einzelnen Wohnungseigentümern, Konflikte effizient und lösungsorientiert zu klären.
Sie möchten Konflikte in Ihrer WEG verhindern oder professionell klären? Kontaktieren Sie mich, Ihren Rechtsanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht – ich vertrete Ihre Interessen mit Fachwissen und Weitblick!
Als Eigentümer oder Hausverwalter trage ich eine erhebliche Verantwortung: von der ordnungsgemäßen Verwaltung des Gemeinschaftseigentums über die rechtssichere Durchführung von Eigentümerversammlungen bis hin zur Lösung von Konflikten mit Mietern oder Eigentümern. Ich stehe Ihnen kompetent und engagiert zur Seite.
Meine Leistungen für Hauseigentümer und Hausverwalter:
Rechtliche Beratung bei der Verwaltung von Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum
Prüfung und Gestaltung von Verwalterverträgen
Unterstützung bei der Durchführung von Eigentümerversammlungen und Beschlussfassungen
Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus dem Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Unterstützung bei der Erstellung von Hausordnungen, Wirtschaftsplänen und Jahresabrechnungen
Beratung bei Instandhaltungsmaßnahmen und Bildung von Rücklagen
Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Streitigkeiten in der WEG oder mit Mietern
Warum professionelle rechtliche Unterstützung wichtig ist
Fehler in der Verwaltung oder rechtliche Unsicherheiten können schnell zu hohen Kosten und langwierigen Streitigkeiten führen.
Egal ob offene Hausgeldforderungen, Anfechtung von Beschlüssen oder Haftungsrisiken für Verwalter – mit meiner Unterstützung sichern Sie Ihre Immobilie und Ihre Interessen optimal ab.
Ich verfüge über langjährige Erfahrung in der rechtlichen Beratung von Hausverwaltungen, Eigentümergemeinschaften und privaten Hauseigentümern.
Sie wünschen sich rechtliche Sicherheit bei der Verwaltung Ihrer Immobilie? Kontaktieren Sie mich jetzt, einen erfahrenen Rechtsanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht – ich berate und vertrete Sie kompetent und zuverlässig!
Als Rechtsanwalt übernehme ich die ordnungsgemäße Verwaltung von Immobilien. Dazu zählt die Organisation von Eigentümerversammlungen, die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums, das Management von Forderungen sowie die Erstellung von Wirtschaftsplänen und Jahresabrechnungen.
Die Eigentümergemeinschaft trifft ihre Entscheidungen über die Bestellung und Abberufung des Verwalters durch einen Mehrheitsbeschluss. Diese Regelung basiert auf dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG).
Als Hausverwalter bin ich dazu verpflichtet, die Beschlüsse der Eigentümer umzusetzen, das gemeinschaftliche Eigentum instand zu halten, Versicherungen abzuschließen, Rücklagen zu bilden und die Eigentümer regelmäßig über sämtliche Angelegenheiten zu informieren. Diese Pflichten ergeben sich insbesondere aus § 27 WEG.
Ja. Als Eigentümer habe ich das Recht, Einsicht in Verwaltungsunterlagen und Abrechnungen zu nehmen. Ich kann zudem in Eigentümerversammlungen Fragen stellen und bei Bedarf einen Sachverständigen oder Rechtsanwalt hinzuziehen.
Die Hausverwaltung kümmert sich um das Gemeinschaftseigentum einer WEG. Die Mietverwaltung hingegen verwaltet Mietverhältnisse, wie Mietzahlungen, Betriebskostenabrechnungen und Mieterwechsel, im Auftrag einzelner Eigentümer.
Obwohl es gesetzlich keine spezifische Ausbildung gibt, ist eine gewerberechtliche Erlaubnis gemäß § 34c GewO notwendig. Empfehlenswerte Qualifikationen umfassen eine Ausbildung zum Immobilienkaufmann oder zur Immobilienkauffrau, einen Immobilienfachwirt oder eine Immobilienfachwirtin sowie ein Studium der Immobilienwirtschaft.
Wenn die Hausverwaltung ihren Pflichten nicht ordnungsgemäß nachkommt, haben Eigentümer die Möglichkeit, sie abzumahnen, abzuberufen oder Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Ich berate Sie hierzu umfassend im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht.
Die Abberufung der Hausverwaltung wird durch einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft vorgenommen. Dabei sind sowohl gesetzliche als auch vertragliche Fristen sowie die Abstimmungsmodalitäten zu berücksichtigen.
Ja. Im Verwaltervertrag lassen sich die Aufgaben und Befugnisse präzise festlegen und erweitern. Allerdings dürfen die gesetzlichen Pflichten gemäß § 27 WEG nicht eingeschränkt werden.
Ein versierter Rechtsanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht stellt sicher, dass Ihre Rechte als Eigentümer geschützt sind, Beschlüsse rechtssicher getroffen werden und Konflikte effektiv gelöst werden – bevor hohe Kosten entstehen.
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