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Ihre Kanzlei Rechtsanwalt Matthiessen.
Adresse
Stadtplatz 26
86551 Aichach
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Öffnungszeiten
Mo – Fr: 09:00-17:00 Uhr
Wenn Sie und Ihr Partner sich bereits auf eine Scheidung verständigt haben, ohne dass es zu Konflikten gekommen ist und Sie die Scheidung schnell und unkompliziert vollziehen möchten, sprechen wir von einer einvernehmlichen Scheidung oder einer Scheidung auf gemeinsames Begehren. Beide Ehepartner wünschen die Auflösung der Ehe. Es ist nicht notwendig, dass eine umfassende Einigung über die Scheidungsentscheidung besteht, da wesentliche Folgen der Scheidung vor der eigentlichen Trennung geregelt werden müssen. Dennoch bringt die einvernehmliche Scheidung zahlreiche Vorteile mit sich. Sie ist kostengünstiger und weniger zeitintensiv im Vergleich zu einer streitigen Scheidung oder einer Härtefallscheidung. Besonders in Bezug auf gemeinsame Kinder können wichtige Aspekte wie das Sorgerecht und der Unterhalt frühzeitig geregelt werden. Zudem müssen Sie bei einer einvernehmlichen Scheidung lediglich die Kosten für einen Anwalt tragen, wodurch Sie die Ausgaben für einen zweiten Anwalt vermeiden können. Durch die Einigung sparen Sie sich zudem einen langwierigen Scheidungsprozess.
Sind Sie und Ihr Partner noch auf der Suche nach einem optimalen Rechtsanwalt für Ihre einvernehmliche Scheidung? Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf!
Die einvernehmliche Scheidung stellt die kostengünstigste Option unter den Scheidungsverfahren dar, da nur ein Rechtsanwalt in Anspruch genommen werden muss. Die Kosten werden im Gerichtskostengesetz und im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz festgelegt. Dort sind unter anderem die Anwaltsgebühren und Gerichtskosten aufgeführt. Diese Beträge orientieren sich am Verfahrenswert, der sich aus dem Nettoeinkommen beider Ehegatten multipliziert mit drei Monaten zusammensetzt. Gegebenenfalls kommen noch 10 % für den Versorgungsausgleich hinzu. Sollten die Ehegatten kein regelmäßiges Einkommen erzielen, wird ein Quartalsdurchschnitt zur Berechnung herangezogen. Falls einer der Ehegatten nicht in der Lage ist, die Kosten zu tragen, kann Verfahrenskostenhilfe (ehemals Prozesskostenhilfe) beantragt werden. Um eine solche Hilfe zu erhalten, muss ich als Antragsteller bedürftig sein und mein Verfahren eine Aussicht auf Erfolg bieten.
Neben der beidseitigen Einigkeit über die Scheidung der Ehe sieht das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) weitere Voraussetzungen vor.
Wenn Sie und Ihr Partner sich einvernehmlich für eine Scheidung entschieden haben, stellt sich oft die Frage, wie der Ablauf gestaltet ist. Indem Sie sich für die Scheidung und gegen die Ehe entschieden haben, haben Sie den ersten und schwierigsten Schritt bereits getan. Sind Sie und Ihr Partner sich einig in der Wahl des Anwalts, erfolgt die Mandatsvergabe, also die Beauftragung meiner Person. Anschließend wird der Antrag auf Scheidung beim Gericht vorbereitet. Alle relevanten Scheidungsfolgen müssen nun in Einvernehmen geregelt werden. Dabei stellen sich oft folgende Fragen:
Mit der Einreichung des Antrags wird der Scheidungsprozess eingeleitet. Nach Prüfung der Dokumente durch das Gericht wird ein Termin angesetzt, an dem beide Parteien erscheinen müssen. Dieser Termin bietet Ihnen die letzte Gelegenheit, der Scheidung zu widersprechen. Andernfalls ist die einvernehmliche Scheidung vollzogen, aber noch nicht rechtskräftig.
Wenn Sie noch einen kompetenten und erfahrenen Rechtsanwalt für Ihre Scheidung suchen, stehe ich Ihnen zur Seite. Nicht nur juristisch betreue ich Sie auf höchstem Niveau, auch menschlich bin ich für Sie da. Obwohl eine einvernehmliche Scheidung weniger Streit und Kosten bedeutet, handelt es sich dennoch um eine Ehescheidung. Neben Wut und Trauer stellt eine Scheidung immer einen erheblichen Kostenfaktor dar. Zudem müssen viele rechtliche Aspekte geklärt werden, die erheblichen Einfluss auf Ihre Zukunft und die Ihrer Familie haben. Denn insbesondere spezielle Scheidungsfolgen sind für Laien oft schwer zu erkennen und in ihrem Umfang abzuschätzen. Aus diesem Grund ist eine externe und fachliche Perspektive notwendig, um außergerichtliche Streitigkeiten zu schlichten und Ihre Scheidungskosten zu kalkulieren. Darüber hinaus benötigen Sie gesetzlich vor dem Familiengericht einen Scheidungsanwalt, der Ihre Interessen vertritt. Mit uns an Ihrer Seite sind Sie dort in sicheren Händen.
Das Nettoeinkommen beider Ehepartner wird mit einer Multiplikationszahl von 3 Monaten vervielfacht und bildet den Verfahrenswert. Gegebenenfalls wird außerdem ein Versorgungsausgleich in Höhe von 10% hinzugefügt. Dieser Betrag dient als Grundlage für die Berechnung der Kosten meiner Scheidung.
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