Rechtsanwalt Matthiessen - Ihr Rechtsanwalt in Aichach, Schrobenhausen und Umgebung

Rechtsanwalt Einvernehmliche Scheidung Aichach

Dienstleistung im Familienrecht

Sie möchten Ihre Ehe schnell und unkompliziert auflösen?

Wenn Sie und Ihr Partner sich bereits auf eine Scheidung verständigt haben, ohne dass es zu Konflikten gekommen ist und Sie die Scheidung schnell und unkompliziert vollziehen möchten, sprechen wir von einer einvernehmlichen Scheidung oder einer Scheidung auf gemeinsames Begehren. Beide Ehepartner wünschen die Auflösung der Ehe. Es ist nicht notwendig, dass eine umfassende Einigung über die Scheidungsentscheidung besteht, da wesentliche Folgen der Scheidung vor der eigentlichen Trennung geregelt werden müssen. Dennoch bringt die einvernehmliche Scheidung zahlreiche Vorteile mit sich. Sie ist kostengünstiger und weniger zeitintensiv im Vergleich zu einer streitigen Scheidung oder einer Härtefallscheidung. Besonders in Bezug auf gemeinsame Kinder können wichtige Aspekte wie das Sorgerecht und der Unterhalt frühzeitig geregelt werden. Zudem müssen Sie bei einer einvernehmlichen Scheidung lediglich die Kosten für einen Anwalt tragen, wodurch Sie die Ausgaben für einen zweiten Anwalt vermeiden können. Durch die Einigung sparen Sie sich zudem einen langwierigen Scheidungsprozess.

Sind Sie und Ihr Partner noch auf der Suche nach einem optimalen Rechtsanwalt für Ihre einvernehmliche Scheidung? Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf!

Wie gestalten sich die Kosten einer Scheidung?

Die einvernehmliche Scheidung stellt die kostengünstigste Option unter den Scheidungsverfahren dar, da nur ein Rechtsanwalt in Anspruch genommen werden muss. Die Kosten werden im Gerichtskostengesetz und im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz festgelegt. Dort sind unter anderem die Anwaltsgebühren und Gerichtskosten aufgeführt. Diese Beträge orientieren sich am Verfahrenswert, der sich aus dem Nettoeinkommen beider Ehegatten multipliziert mit drei Monaten zusammensetzt. Gegebenenfalls kommen noch 10 % für den Versorgungsausgleich hinzu. Sollten die Ehegatten kein regelmäßiges Einkommen erzielen, wird ein Quartalsdurchschnitt zur Berechnung herangezogen. Falls einer der Ehegatten nicht in der Lage ist, die Kosten zu tragen, kann Verfahrenskostenhilfe (ehemals Prozesskostenhilfe) beantragt werden. Um eine solche Hilfe zu erhalten, muss ich als Antragsteller bedürftig sein und mein Verfahren eine Aussicht auf Erfolg bieten.

Sind Sie noch auf der Suche nach einem geeigneten Rechtsanwalt für Ihre einvernehmliche Scheidung? In meiner Kanzlei sind Sie genau richtig! Hier erhalten Sie eine Kostenschätzung oder einen Kostenvoranschlag für mein Anwaltshonorar. Wir begleiten Sie transparent und effektiv durch den gesamten Prozess, beginnend mit dem ersten Beratungsgespräch bis zur endgültigen Ehescheidung.

Was sind die Voraussetzungen einer einvernehmlichen Scheidung?

Neben der beidseitigen Einigkeit über die Scheidung der Ehe sieht das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) weitere Voraussetzungen vor.

  • Die Ehe muss gescheitert sein.
  • Die eheliche Lebensgemeinschaft besteht nicht mehr, und ein baldiges Wiederherstellen ist nicht in Sicht. 
  • Das Paar lebt seit mindestens einem Jahr getrennt.
  • Das Trennungsjahr ist zwingend vorgeschrieben und soll vor überstürzten Entscheidungen schützen.
  • Sollten Sie während des Trennungsjahres noch in derselben Wohnung leben, empfehle ich, das genaue Datum der Trennung schriftlich festzulegen und das Dokument zu unterschreiben. Vor dem Familiengericht dient dies dann als Beweis für die Einhaltung des Trennungsjahres.
  • Darüber hinaus können auch Aussagen von Bekannten Ihre Aussage unterstützen.
  • Falls Sie bereits in getrennten Wohnungen leben, können der neue Mietvertrag oder eine Meldebescheinigung als Beweis dienen.
  • Um die Einvernehmlichkeit zu gewährleisten, sollten Sie sich im Vorfeld über die wichtigsten Scheidungsfolgen austauschen. Sollte Ihnen dies schwerfallen, kann man auch einen Mediator einschalten.
Als Rechtsanwalt für Scheidungen sind wir bereit, Ihnen dabei zu helfen, zu überprüfen, ob Sie alle notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Etwaige Unstimmigkeiten lassen sich auch außerhalb des Gerichts klären. Zögern Sie nicht, uns telefonisch zu kontaktieren, um einen Beratungstermin zu vereinbaren und Ihre Scheidung zügig in die Wege zu leiten!

Wie gestaltet sich der Ablauf einer einvernehmlichen Scheidung?

Wenn Sie und Ihr Partner sich einvernehmlich für eine Scheidung entschieden haben, stellt sich oft die Frage, wie der Ablauf gestaltet ist. Indem Sie sich für die Scheidung und gegen die Ehe entschieden haben, haben Sie den ersten und schwierigsten Schritt bereits getan. Sind Sie und Ihr Partner sich einig in der Wahl des Anwalts, erfolgt die Mandatsvergabe, also die Beauftragung meiner Person. Anschließend wird der Antrag auf Scheidung beim Gericht vorbereitet. Alle relevanten Scheidungsfolgen müssen nun in Einvernehmen geregelt werden. Dabei stellen sich oft folgende Fragen:

  • Wer darf weiterhin in der ehelichen Wohnung wohnen?
  • Wie wird der Hausrat zwischen den Partnern aufgeteilt?
  • Wie gehen wir mit gemeinsamen Verbindlichkeiten um?
  • Wo sollen die Kinder leben und wie wird das Besuchsrecht geregelt?
  • Wer trägt zukünftig die Ausgaben für die Kinder (Kleidung, Schulbedarf etc.)?
  • Gibt es Ansprüche auf Unterhalt und wenn ja, wie werden diese geregelt?

Mit der Einreichung des Antrags wird der Scheidungsprozess eingeleitet. Nach Prüfung der Dokumente durch das Gericht wird ein Termin angesetzt, an dem beide Parteien erscheinen müssen. Dieser Termin bietet Ihnen die letzte Gelegenheit, der Scheidung zu widersprechen. Andernfalls ist die einvernehmliche Scheidung vollzogen, aber noch nicht rechtskräftig.

Sie und Ihr Partner haben noch Auseinandersetzungen bezüglich wichtiger Scheidungsfolgen? Wir erstellen gemeinsam mit Ihnen Ihren Scheidungsantrag, damit die Scheidung entsprechend Ihren Wünschen und Bedürfnissen verläuft.
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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Wir kümmern uns um Ihr Scheidung

Wenn Sie noch einen kompetenten und erfahrenen Rechtsanwalt für Ihre Scheidung suchen, stehe ich Ihnen zur Seite. Nicht nur juristisch betreue ich Sie auf höchstem Niveau, auch menschlich bin ich für Sie da. Obwohl eine einvernehmliche Scheidung weniger Streit und Kosten bedeutet, handelt es sich dennoch um eine Ehescheidung. Neben Wut und Trauer stellt eine Scheidung immer einen erheblichen Kostenfaktor dar. Zudem müssen viele rechtliche Aspekte geklärt werden, die erheblichen Einfluss auf Ihre Zukunft und die Ihrer Familie haben. Denn insbesondere spezielle Scheidungsfolgen sind für Laien oft schwer zu erkennen und in ihrem Umfang abzuschätzen. Aus diesem Grund ist eine externe und fachliche Perspektive notwendig, um außergerichtliche Streitigkeiten zu schlichten und Ihre Scheidungskosten zu kalkulieren. Darüber hinaus benötigen Sie gesetzlich vor dem Familiengericht einen Scheidungsanwalt, der Ihre Interessen vertritt. Mit uns an Ihrer Seite sind Sie dort in sicheren Händen.

Haben Sie und Ihr Partner sich für eine einvernehmliche Scheidung entschieden? Wir gestalten den Ablauf dieser Scheidung so effizient und kostengünstig wie möglich. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine umfassende Erstberatung!
Die Dauer einer einvernehmlichen Scheidung ist vom Einzelfall abhängig. In der Regel benötigt die Scheidung, einschließlich des Versorgungsausgleichs, etwa 4 bis 6 Monate. Ohne den Versorgungsausgleich reduziert sich die Dauer einer einvernehmlichen Scheidung auf 1 bis 3 Monate.
In diesem Zusammenhang handelt es sich um die Verteilung des Vermögens, das während der Ehe von den Ehepartnern erworben wurde. Vor dem Hintergrund fehlender vertraglicher Regelungen sieht das Gesetz vor, dass jeder Ehepartner zur Hälfte an dem Vermögenszuwachs des anderen während der Ehe teilhat. Um eine präzise Berechnung vorzunehmen, ist es erforderlich, alle Vermögenswerte zu erfassen.

Das Nettoeinkommen beider Ehepartner wird mit einer Multiplikationszahl von 3 Monaten vervielfacht und bildet den Verfahrenswert. Gegebenenfalls wird außerdem ein Versorgungsausgleich in Höhe von 10% hinzugefügt. Dieser Betrag dient als Grundlage für die Berechnung der Kosten meiner Scheidung.

In der Regel weisen die Rentenanwartschaften der Ehepartner unterschiedliche Höhen auf. Der Versorgungsausgleich hat die Funktion, diese Differenzen auszugleichen. Gemäß dem Versorgungsausgleichsgesetz wird festgelegt, dass jede während der Ehe erworbene Rentenanwartschaft gleichmäßig auf beide Partner verteilt wird.
Falls Sie die finanziellen Mittel für das Verfahren nicht aufbringen können, besteht die Möglichkeit, beim Staat Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Dafür ist es notwendig, dass ich als Antragsteller bedürftig bin und das Verfahren realistische Erfolgsaussichten bietet. In diesem Fall muss ich die Kosten nicht selbst tragen.
Sie gelten als hilfsbedürftig, wenn Sie nicht in der Lage sind, Ihren eigenen finanziellen Bedarf durch Ihre eigenen Einkünfte und Vermögenswerte zu decken. Erst ab diesem Zeitpunkt haben Sie Anspruch auf Unterhalt. Im Unterschied zum Trennungsunterhalt sind Sie in diesem Fall verpflichtet, eine angemessene Erwerbstätigkeit zu suchen. Diese Erwerbstätigkeit sollte Ihren Ausbildungsweg, Ihre Fähigkeiten, Ihr Alter sowie Ihre Gesundheit berücksichtigen.
Als leistungsfähig wird angesehen, wer in der Lage ist, Unterhalt zu zahlen, ohne dabei den eigenen angemessenen Lebensunterhalt zu gefährden. Es ist dabei stets sicherzustellen, dass dem Zahlenden ein Selbstbehalt verbleibt. Laut der Düsseldorfer Tabelle beträgt der aktuelle monatliche Eigenbedarf 1.280 Euro für Erwerbstätige und 1.180 Euro für Nichterwerbstätige.
Dies ist eine bundesweit anerkannte Richtlinie zum Unterhaltsbedarf, die auf dem Mindestunterhalt für minderjährige Kinder basiert. Das Oberlandesgericht Düsseldorf aktualisiert die Unterhaltssätze regelmäßig in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Familiengerichtstag.
In unserer Funktion als Rechtsanwalt sehen wir es als unsere Pflicht an, Sie über Ihre Verpflichtungen im Hinblick auf den Unterhalt für Ihr minderjähriges Kind aufzuklären. Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist das Elternteil, bei dem das gemeinsame minderjährige Kind nicht dauerhaft lebt, zum Barunterhalt verpflichtet. Bei volljährigen Kindern, die sich in einer Ausbildung oder im Studium befinden, sind beide Elternteile zur Zahlung des Unterhalts verpflichtet.
Falls Sie finanzielle Unterstützung benötigen und Ihr Expartner über ein ausreichendes Einkommen verfügt, habe ich nach der Trennung und bis zur rechtskräftigen Scheidung Ihrer Ehe Anspruch auf Trennungsunterhalt. Diesen Unterhalt muss ich schriftlich beantragen und das gesamte Einkommen meines Ehepartners angeben.

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