Rechtsanwalt Matthiessen - Ihr Rechtsanwalt in Aichach, Schrobenhausen und Umgebung

Rechtsanwalt Beratung und Verteidigung bei Schenkungsforderung Aichach

Dienstleistung im Vertrags- & Zivilrecht

Schenkungsrückforderung - wie ich es umsetze und wie Sie sich dagegen zur Wehr setzen können

Haben Sie eine Schenkung erhalten und nun möchte das Sozialamt davon profitieren? Das Sozialamt beabsichtigt, die Sozialleistungen mit Geschenken zu verrechnen? Häufig möchten Eltern oder andere Verwandte der jüngeren Generation durch eine Schenkung helfen und die Erbschaft planen. Doch viele sind sich nicht bewusst: Wenn der Schenker verarmt und auf Sozialleistungen angewiesen ist, kann das Sozialamt sich bei Ihnen melden. Aufgrund eines Schenkungsrückforderungsanspruchs sind Sie verpflichtet, das Geschenk zurückzugeben, damit das Sozialamt die Sozialleistungen begleichen kann. Besonders in Fällen intensiver Pflege oder bei Immobilien kann dies gravierende Folgen haben. Als Rechtsanwalt für Sozialrecht in {{ hauptsitz }} informiere ich Sie darüber, worauf Sie achten sollten, wenn das Sozialamt Geschenke von Ihnen verlangt.

Geschenke zurückfordern - so schütze ich die Geschenke

Falls Sie das Geschenk vom Beschenkten zurückfordern möchten, sollten Sie Folgendes berücksichtigen:

  • Durch ein gesetzliches Widerrufsrecht

    • Grober Undank als Widerrufsgrund gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB)

    • Grober Undank umfasst mehr als lediglich enttäuschte Erwartungen und ist unter Berücksichtigung aller Umstände zu bewerten. Beispiele: schwere Beleidigungen, grundlose Strafanzeigen, ehewidriges Verhalten, Drohungen gegenüber dem Schenker oder seinen Angehörigen

    • Die Frist für die Widerrufserklärung beträgt 1 Jahr, nachdem ich Kenntnis von dem Undank erhalten habe

  • Durch ein vertragliches Widerrufsrecht

    • Bedingungen im Schenkungsvertrag, die eine Widerrufbarkeit der Schenkung ausschließen; zum Beispiel: Privatinsolvenz, Geschäftsunfähigkeit, Alkohol- oder Drogenabhängigkeit, Weiterveräußerung der Immobilie ohne Zustimmung des Schenkers

  • Bei Wegfall oder Störung der Geschäftsgrundlage

    • Dies liegt vor, wenn sich die gemeinsame Vorstellung von Schenker und Beschenktem über die Umstände der Schenkung im Nachhinein erheblich verändert hat

    • Beispiele sind: Zuwendungen zwischen Ehegatten oder Lebenspartnern, Immobilien oder wertvolle Geschenke zur Hochzeit oder Verlobung

  • Bei Verfehlung eines mit dem Geschenk verbundenen Zwecks

    • Wenn bei der Schenkung ausdrücklich ein Zweck berücksichtigt wurde, der nun nicht mehr erfüllt ist

    • Beispiele sind: Rückforderung der Hälfte des Hauses vom Schwiegerkind, da die Partnerschaft nicht mehr besteht

  • Steuerliche Konsequenzen zu berücksichtigen

    • Unter bestimmten Umständen kann die Rückforderung gemäß dem Erbschafts- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) steuerfrei sein.

  • Wegen Verarmung oder Notbedarf

    • Falls ich als Schenker verarmt bin und auf Sozialleistungen angewiesen bin, kann ich das Geschenk zurückfordern

    • In der Regel geht der Anspruch auf die Sozialleistungssträger über, die die Rückforderung abwickeln.

Sich gegen eine Schenkungsrückforderung zur Wehr setzen.

Als Beschenkter habe ich die Möglichkeit, verschiedene Ausschlussgründe vorzubringen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Fristablauf – wenn die Schenkung länger als 10 Jahre zurückliegt.

  • Ausnahmen für Anstandsschenkungen (wie Hochzeits- oder Geburtstagsgeschenke), Pflichtschenkungen, Ausstattungen oder unentgeltliche Zuwendungen zwischen Ehegatten.

  • Vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Verarmung – wenn der Schenker durch vermeidbare Umstände verarmt ist.

  • Verarmung – falls ich selbst verarmen würde, sollte ich das Geschenk zurückgeben.

  • Falsche Reihenfolge – das Sozialamt ist verpflichtet, sich zuerst an andere Beschenkte zu wenden, die später beschenkt wurden.

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Mit einem Rechtsanwalt erfolgreich verteidigen

Ein Geschenk könnte Ihnen zum Verhängnis werden? Ob Sie es als Beschenkter behalten oder als Schenker zurückfordern möchten – bei Geschenken spielen Emotionen eine bedeutende Rolle. Sie haben jedoch auch Rechte, die ich als Rechtsanwalt für Sie durchsetzen kann. Aufgrund meiner langjährigen Praxiserfahrung kenne ich die entscheidenden Aspekte, die zu beachten sind, wenn Sie eine Schenkung widerrufen oder behalten möchten. Es ist von großer Wichtigkeit, dass Sie anwaltlich vertreten sind. Insbesondere bei größeren Vermögenswerten können Schenkungsrückforderungen erhebliche Auswirkungen auf Ihre Lebenssituation haben. Entscheidend ist die rechtlich fundierte Einschätzung der Schenkung sowie Ihrer persönlichen Lebensumstände. Als Rechtsanwalt für Vertrags- und Zivilrecht in {{ hauptsitz }} berate und vertrete ich Sie in sämtlichen Angelegenheiten bezüglich Schenkungsrückforderungen. Nach einem Erstgespräch werde ich die rechtliche Lage bewerten. Gegebenenfalls setze ich Ihr Recht auch gerichtlich durch.

Häufige Fragen (FAQ)

Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) stellt eine Schenkung einen Vertrag dar, der eine unentgeltliche Zuwendung an eine andere Person umfasst. Die Unentgeltlichkeit besagt, dass für das Geschenk keinerlei Entgelt, wie zum Beispiel eine Geldzahlung, eine Leistung wie Pflege oder ein Recht wie ein lebenslanges Wohnrecht, erbracht werden darf.
Unter bestimmten Umständen hat der Schenker das Recht, die Schenkung zurückzufordern. In diesem Fall sind Sie als Beschenkter verpflichtet, das Geschenk zurückzugeben. Dieses Recht kann ebenfalls übertragen werden, sodass beispielsweise das Sozialamt im Namen des Schenkers gegen Sie einen Anspruch auf Schenkungsrückforderung geltend machen kann.
Eine Schenkung kann innerhalb eines Zeitraums von bis zu 10 Jahren zurückgefordert werden.
Die Schenkungsrückforderung stellt die Rückabwicklung des Schenkungsvertrages dar. Der Beschenkte ist verpflichtet, das Geschenkte an den Schenker zurückzugeben. Allerdings kann der Schenker das Geschenk nur unter bestimmten Voraussetzungen (zum Beispiel bei grobem Undank) zurückfordern. Dem kann der Schenker jedoch widersprechen.
Der Schenker ist lediglich unter bestimmten Voraussetzungen in der Lage, das Geschenk von Ihnen zurückzufordern. Möglicherweise haben Sie im Schenkungsvertrag eine Widerrufsklausel oder eine Bedingung festgelegt. Zudem eröffnet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) dem Schenker das Recht auf Widerruf im Falle von Verarmung oder grobem Undank.
Gegen eine Schenkungsrückforderung habe ich die Möglichkeit, mich zu wehren. Sofern ein Ausnahmegrund auf meine Situation zutrifft, kann ich diesen gegenüber dem Schenker geltend machen.
Der Schenker ist nicht berechtigt, eine Schenkung zurückzufordern, wenn diese länger als 10 Jahre zurückliegt, es sich um eine Anstandsschenkung handelte oder der Schenker vorsätzlich oder grob fahrlässig in eine finanzielle Notlage geraten ist. Eine Rückforderung ist zudem ausgeschlossen, wenn dies dazu führen würde, dass ich selbst in eine Notlage gerate.
Einige Schenkungen sind von der Rückforderung ausgeschlossen. Dazu gehören Anstandsschenkungen (wie Hochzeits- oder Geburtstagsgeschenke), Pflichtschenkungen, Ausstattungen sowie unentgeltliche Zuwendungen zwischen Ehepartnern.
Um die Schenkung einer Immobilie abzuschließen, ist es erforderlich, dass ich als Beschenkter im Grundbuch als neuer Eigentümer eingetragen werde. Die bloße Beantragung der Grundbucheintragung beim Grundbuchamt genügt hierfür noch nicht.
Ein Rechtsanwalt im Sozialrecht verteidigt Ihre Rechtsposition. Ich berate Sie über das weitere Vorgehen und prüfe, ob sich eine Alternative lohnt. Zudem werde ich Sie professionell rechtlich vertreten, damit Sie die Schenkungsrückforderung besser abwehren können.

Rechtsgebiet

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