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Schmerzensgeld nach Unfall

Fachbeitrag im Verkehrsrecht

Wir verhelfen Ihnen zur Durchsetzung Ihrer Schmerzensgeldforderung

Uns ist bewusst, wie schwierig die Phase nach einem gravierenden Unfall für Sie ist. Daher liegt uns daran, Sie zu unterstützen und für die Durchsetzung Ihrer Rechte zu sorgen.

Wenn es um Schmerzensgeld und Schadenersatz geht, sind wir für Sie da und stellen sicher, dass Ihre Ansprüche Anerkennung finden und beglichen werden. Schwierigkeiten mit Versicherungen können zermürbend sein. Wir engagieren uns in Ihrem Interesse und fechten für Ihre Rechte.

Gleichgültig ob Pkw-Kollision, Motorradkollision oder Fahrradkollision, ein Rechtsanwalt im Verkehrsrecht steht Ihnen bei.

Was versteht man unter Schmerzensgeld? Sämtliche wichtigen Informationen

Eine Verletzung durch einen Verkehrsunfall wiegt besonders schwer, wenn Sie selbst keine Verantwortung für das Geschehen tragen. In diesen Situationen fungiert das Schmerzensgeld als Ausgleich für die erlittenen körperlichen Beeinträchtigungen.

Weil jeder Mensch Schmerzen unterschiedlich empfindet, erweist sich die Festlegung der Schmerzensgeldhöhe häufig als komplex.

Gewöhnlich kommt eine Ausgleichsfunktion zur Anwendung, die erlittene Verletzungen, seelische Belastungen und potenzielle Beeinträchtigungen der Lebensqualität in einen monetären Betrag überführt.

Zwar vermag Schmerzensgeld das durchlebte Leid nicht rückgängig zu machen, doch stellt es eine Möglichkeit der Genugtuung dar.

Die Bestimmung der Schmerzensgeldhöhe erfolgt unter Berücksichtigung verschiedener Aspekte. Hierzu zählen:

  • Schwere der Verletzungen: Mit zunehmender Schwere der Verletzungen steigt die Höhe des Schmerzensgeldes.
  • Dauer der Heilung: Langandauernde Genesungsphasen wirken sich erhöhend auf den Betrag aus.
  • Psychische Auswirkungen: Seelische Traumata und psychische Beeinträchtigungen fließen in die Bewertung ein.
  • Einschränkungen im Alltag: Bei anhaltender Minderung der Lebensqualität steigt der Schmerzensgeldbetrag.

Schmerzensgeldanspruch nach einem Verkehrsunfall: Wann haben Sie ein Recht auf Entschädigung?

Ein Verkehrsunfall zieht nicht nur zeitaufwendige bürokratische Abwicklungen und Reparaturverfahren nach sich, sondern wirft auch ernstere Fragen auf, sobald Personen zu Schaden kommen. Grundsätzlich steht jedem Unfallbeteiligten die Möglichkeit zu, vom Unfallverursacher Schmerzensgeld einzufordern, wobei hierfür bestimmte Voraussetzungen gegeben sein müssen.

Für die Geltendmachung von Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall müssen folgende Bedingungen nachgewiesen werden:

  • Erhebliche Verletzungen: Sie haben durch den Unfall erhebliche körperliche Verletzungen davongetragen.
  • Kausalität der Verletzungen: Ihre Verletzungen stehen in direktem Zusammenhang mit dem Unfallgeschehen.
  • Verschulden des Unfallverursachers: Der Unfallverursacher handelte fahrlässig oder vorsätzlich.

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall lassen sich diese Bedingungen üblicherweise problemlos erfüllen. Allerdings existieren Ausnahmefälle, in denen kein Anspruch auf Schmerzensgeld gegeben ist.

Fälle, in denen kein Schmerzensgeld beansprucht werden kann

In folgenden Situationen können Sie üblicherweise kein Schmerzensgeld geltend machen:

  • Leichte Verletzungen: Bei geringfügigen Verletzungen wie Schürfwunden oder Prellungen besteht in der Regel kein Anspruch.
  • Unfallverursacher unter 10 Jahren: Ist der Unfallverursacher jünger als 10 Jahre, kann kein Schmerzensgeld eingefordert werden.
  • Angehörige eines Todesopfers: Schmerzensgeld für psychische Beeinträchtigungen kann von Angehörigen eines Todesopfers grundsätzlich nicht eingeklagt werden, sofern nicht eine außergewöhnliche Beeinträchtigung vorliegt.

Gerichtliche Entscheidungen und Ausnahmen

Obwohl diese Kriterien vorwiegend als Orientierung dienen, existieren Ausnahmen.

Es sind Fälle bekannt geworden, in denen auch für leichte Prellungen geringe Beträge zugesprochen wurden.

Darüber hinaus kann es bei schweren Traumata und Depressionen infolge des Todes eines Familienangehörigen möglich sein, Schmerzensgeld zu erhalten, sofern eine erhebliche Beeinträchtigung nachgewiesen wird.

Gerichtsentscheidungen belegen, dass es durchaus lohnenswert sein kann, einen Anspruch auf Schmerzensgeld zu prüfen und gegebenenfalls durchzusetzen.

Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall durchsetzen: Schritt-für-Schritt-Vorgehen

Falls Sie durch einen Verkehrsunfall geschädigt worden sind, liegt es an Ihnen, tätig zu werden, um vom Unfallverursacher Schmerzensgeld zu bekommen. Eine Versicherungsgesellschaft wird Ihnen keine Entschädigung von sich aus auszahlen.

Außergerichtliches Vorgehen

Bevor Sie Klage auf Schmerzensgeld erheben, empfiehlt sich der Versuch einer außergerichtlichen Einigung.

Dadurch lassen sich hohe Kosten für Anwalt und Verfahren vermeiden, die anfallen würden, sollte Ihre Klage keinen Erfolg haben.

  • Antrag stellen: Stellen Sie bei der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers oder unmittelbar beim Verursacher einen Antrag auf Schmerzensgeld.
  • Begründung und Nachweise: Legen Sie dem Antrag eine ausführliche Begründung Ihres Anspruchs, eine Antwortfrist sowie ausreichende Belege für die erlittenen Verletzungen bei.
  • Prüfung durch die Versicherung: Die Versicherung wird Ihren Antrag untersuchen und entweder zusagen, ablehnen oder Ihnen Verhandlungen anbieten.

Einreichen einer Zivilklage

Falls die Haftpflichtversicherung die Zahlung von Schmerzensgeld verweigert, steht Ihnen der Weg der Zivilklage offen.

  • Klage einreichen: Reichen Sie Ihre Klage form- und fristgerecht bei Gericht ein, um ein Zivilverfahren in Gang zu setzen.
  • Prozesskostenvorschuss: Das Gericht fordert einen Vorschuss auf die Prozesskosten, der Ihnen bei erfolgreichem Ausgang erstattet wird.
  • Gerichtsverfahren: Während des Verfahrens werden sämtliche Beweismittel geprüft und Zeugen befragt. Das Gericht legt fest, ob Ihnen Schmerzensgeld zusteht.
  • Auszahlung: Nach einem erfolgreichen Verfahren wird Ihnen die festgesetzte Schmerzensgeldsumme ausgezahlt.

Lassen Sie sich nicht von der Versicherung abwimmeln!

Häufig weisen Haftpflichtversicherungen Ansprüche auf Schmerzensgeld zurück, da die Verletzungen als nicht erheblich genug bewertet werden. Vor allem bei Unfällen mit geringer Geschwindigkeit (weniger als 10 km/h) wird dies gerne als „Bagatellschaden“ bezeichnet.

  • Hartnäckig bleiben: Lassen Sie sich hiervon nicht entmutigen. Es existiert keine rechtlich festgelegte Untergrenze für die Geltendmachung von Schmerzensgeld.
  • Verhandeln: Auch bei einer niedrigen Schmerzensgeldforderung können Sie mit der Versicherung in Verhandlung treten.

Ist ein Rechtsanwalt erforderlich, um Schmerzensgeld geltend zu machen?

Die Beauftragung eines Rechtsanwalts ist für die Geltendmachung von Schmerzensgeld in einem außergerichtlichen oder zivilrechtlichen Verfahren nicht zwingend erforderlich. Dennoch ist es ausdrücklich ratsam, sich rechtlichen Beistand zu sichern.

Vorteile eines Rechtsanwalts bei Schmerzensgeldforderungen

  • Komplexe Rechtslage: Ohne fundierte juristische Kenntnisse befinden Sie sich insbesondere vor Gericht in einer ungünstigen Position. Ein Rechtsanwalt beherrscht die rechtlichen Details und kann Ihre Aussichten auf einen erfolgreichen Prozess verbessern.
  • Vermeidung von Fehlern: Der Rechtsanwalt der Gegenseite wird versuchen, Ihre Forderungen zu minimieren. Mit einem kompetenten Rechtsanwalt an Ihrer Seite können Sie diesem Druck wirksam begegnen und Fehler verhindern.
  • Strategische Beratung: Ein Rechtsanwalt kann Sie dabei unterstützen, die optimale Strategie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu entwickeln.

Außergerichtliche Schmerzensgeldforderung

Den Antrag auf Schmerzensgeld können Sie zwar eigenständig bei der Haftpflichtversicherung des Schädigers einreichen, doch auch in diesem Fall ist rechtliche Beratung empfehlenswert.

  • Optimale Vorgehensweise: Ein Rechtsanwalt kann Ihnen die wirksamsten Schritte aufzeigen, um Ihre Forderung erfolgreich durchzusetzen.
  • Umgang mit Versicherungen: Versicherungen zeigen sich häufig zurückhaltend bei der Zahlung von Schmerzensgeld. Mit rechtlicher Unterstützung können Sie auf Nachfragen oder ablehnende Stellungnahmen angemessen reagieren und diese zu Ihrem Vorteil wenden.

Wie lange habe ich Zeit, Schmerzensgeld geltend zu machen?

Nach einer Verletzung durch einen Verkehrsunfall haben Sie drei Jahre Zeit, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Verjährungsfrist startet gemäß § 195 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) mit dem Ende des Jahres, in welchem sich der Unfall ereignete und Sie von Ihren Verletzungen erfuhren.

In bestimmten Situationen kann sich die Verjährungsfrist ändern:

  • Laufender Gerichtsprozess: Solange ein Gerichtsverfahren läuft, ist die Verjährung von Schmerzensgeldansprüchen ausgesetzt. Die Verjährungsfrist wird gehemmt und setzt sich erst drei Monate nach Beendigung des Verfahrens fort.
  • Langfristige Folgeschäden: Falls langfristige Folgeschäden einer Verletzung zum aktuellen Zeitpunkt nicht abschätzbar sind, verlängert sich die Verjährungsfrist. Unter diesen Umständen können Sie bis zu 30 Jahre lang Schmerzensgeld vom Unfallverursacher verlangen.

Wie erfolgt die Berechnung von Schmerzensgeld?

Das Schmerzensgeld dient dazu, den Schaden auszugleichen, den Sie als unschuldiges Unfallopfer erlitten haben. Hierbei fließen sowohl Ausgleichs- als auch Genugtuungsaspekte in die Bewertung ein. Diese beiden Funktionen gewährleisten, dass sämtliche erduldeten Schmerzen, erforderliche medizinische Maßnahmen sowie das Verhalten des Verursachers in die Ermittlung einbezogen werden.

Ausgleichsfunktion

Die Ausgleichsfunktion bezieht sich auf den entstandenen Schaden sowie die durchlebten Schmerzen. Folgende Aspekte werden hierbei berücksichtigt:

  • Schmerzintensität: Wie stark waren die Schmerzen, die Sie erlitten haben?
  • Eingriffsintensität: Wie gravierend waren die notwendigen medizinischen Behandlungen?
  • Folgeschäden: Mit welchen langfristigen Gesundheitsbeeinträchtigungen ist zu rechnen?
  • Arbeitsunfähigkeit: Über welchen Zeitraum war die geschädigte Person nicht arbeitsfähig?
  • Operationen: Waren chirurgische Maßnahmen notwendig?
  • Krankenhausaufenthalt: Welche Dauer hatte die stationäre oder ambulante Behandlung im Krankenhaus?
  • Langzeitschäden: Mit welchen bleibenden Einschränkungen muss gerechnet werden?

Genugtuungsfunktion

Die Genugtuungsfunktion beurteilt die Behandlung, die Sie als Geschädigter erfahren haben, sowie das Verhalten des Unfallverursachers. Auch diese Gesichtspunkte finden bei der Schmerzensgeldfestsetzung Beachtung:

  • Verschuldenseinordnung: Hat der Verursacher fahrlässig oder absichtlich gehandelt? Bei besonders schwerem Verschulden fällt das Schmerzensgeld höher aus.
  • Regulierungsverzögerung: Wurde die Schadenabwicklung gezielt hinausgezögert oder erschwert? Eine vorsätzliche Verschleppung kann zu einer Erhöhung der Schmerzensgeldforderung führen.
  • Vermögensverhältnisse: Grundsätzlich trägt die Haftpflichtversicherung des Verursachers die Kosten. Eine günstige finanzielle Lage des Schädigers kann sich auf die Höhe der Entschädigung auswirken.

Wie belege ich meine Verletzungen auf korrekte Weise?

Für eine erfolgreiche Geltendmachung von Schmerzensgeld ist ein detaillierter Nachweis Ihrer Verletzungen erforderlich. Dies betrifft sowohl außergerichtliche Forderungen als auch gerichtliche Verfahren.

Wesentlich ist die Dokumentation, welche Verletzungen Sie davongetragen haben, dass der Unfall diese verursacht hat und welche Folgeschäden sich daraus ergeben haben.

Folgende Unterlagen sind für den Nachweis Ihrer Verletzungen und deren Verbindung zum Unfall maßgeblich:

  • Polizeibericht: Hält den Unfallablauf fest und bestätigt Ihre Beteiligung sowie die erlittenen Verletzungen.
  • Arztbriefe: Beinhalten Diagnosen und Behandlungsabläufe aus Arztbesuchen, Klinikaufenthalten und weiteren medizinischen Eingriffen.
  • Aussagen von Zeugen: Unabhängige Zeugenaussagen können Ihre Darstellung des Unfallgeschehens und der Verletzungsfolgen stützen.
  • Zweitmeinungen und Expertengutachten: Weitere ärztliche Einschätzungen können Schweregrad und Ursache der Verletzungen zusätzlich belegen.
  • Übersicht sämtlicher Folgekosten: Erfassen Sie alle durch die Verletzungen entstandenen Ausgaben, darunter ärztliche Behandlungen, Therapien und mögliche Rehabilitationskosten.

Brauchen Sie Unterstützung bei der Geltendmachung von Schmerzensgeld? Befürchten Sie, dass Ihre Ansprüche bereits verjährt sein könnten? Unser Rechtsanwalt im Verkehrsrecht unterstützt Sie kompetent!

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