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Ihre Kanzlei Rechtsanwalt Matthiessen.
Adresse
Stadtplatz 26
86551 Aichach
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Öffnungszeiten
Mo – Fr: 09:00-17:00 Uhr
Uns ist bewusst, wie schwierig die Phase nach einem gravierenden Unfall für Sie ist. Daher liegt uns daran, Sie zu unterstützen und für die Durchsetzung Ihrer Rechte zu sorgen.
Wenn es um Schmerzensgeld und Schadenersatz geht, sind wir für Sie da und stellen sicher, dass Ihre Ansprüche Anerkennung finden und beglichen werden. Schwierigkeiten mit Versicherungen können zermürbend sein. Wir engagieren uns in Ihrem Interesse und fechten für Ihre Rechte.
Gleichgültig ob Pkw-Kollision, Motorradkollision oder Fahrradkollision, ein Rechtsanwalt im Verkehrsrecht steht Ihnen bei.
Eine Verletzung durch einen Verkehrsunfall wiegt besonders schwer, wenn Sie selbst keine Verantwortung für das Geschehen tragen. In diesen Situationen fungiert das Schmerzensgeld als Ausgleich für die erlittenen körperlichen Beeinträchtigungen.
Weil jeder Mensch Schmerzen unterschiedlich empfindet, erweist sich die Festlegung der Schmerzensgeldhöhe häufig als komplex.
Gewöhnlich kommt eine Ausgleichsfunktion zur Anwendung, die erlittene Verletzungen, seelische Belastungen und potenzielle Beeinträchtigungen der Lebensqualität in einen monetären Betrag überführt.
Zwar vermag Schmerzensgeld das durchlebte Leid nicht rückgängig zu machen, doch stellt es eine Möglichkeit der Genugtuung dar.
Die Bestimmung der Schmerzensgeldhöhe erfolgt unter Berücksichtigung verschiedener Aspekte. Hierzu zählen:
Ein Verkehrsunfall zieht nicht nur zeitaufwendige bürokratische Abwicklungen und Reparaturverfahren nach sich, sondern wirft auch ernstere Fragen auf, sobald Personen zu Schaden kommen. Grundsätzlich steht jedem Unfallbeteiligten die Möglichkeit zu, vom Unfallverursacher Schmerzensgeld einzufordern, wobei hierfür bestimmte Voraussetzungen gegeben sein müssen.
Für die Geltendmachung von Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall müssen folgende Bedingungen nachgewiesen werden:
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall lassen sich diese Bedingungen üblicherweise problemlos erfüllen. Allerdings existieren Ausnahmefälle, in denen kein Anspruch auf Schmerzensgeld gegeben ist.
Fälle, in denen kein Schmerzensgeld beansprucht werden kann
In folgenden Situationen können Sie üblicherweise kein Schmerzensgeld geltend machen:
Gerichtliche Entscheidungen und Ausnahmen
Obwohl diese Kriterien vorwiegend als Orientierung dienen, existieren Ausnahmen.
Es sind Fälle bekannt geworden, in denen auch für leichte Prellungen geringe Beträge zugesprochen wurden.
Darüber hinaus kann es bei schweren Traumata und Depressionen infolge des Todes eines Familienangehörigen möglich sein, Schmerzensgeld zu erhalten, sofern eine erhebliche Beeinträchtigung nachgewiesen wird.
Gerichtsentscheidungen belegen, dass es durchaus lohnenswert sein kann, einen Anspruch auf Schmerzensgeld zu prüfen und gegebenenfalls durchzusetzen.
Falls Sie durch einen Verkehrsunfall geschädigt worden sind, liegt es an Ihnen, tätig zu werden, um vom Unfallverursacher Schmerzensgeld zu bekommen. Eine Versicherungsgesellschaft wird Ihnen keine Entschädigung von sich aus auszahlen.
Außergerichtliches Vorgehen
Bevor Sie Klage auf Schmerzensgeld erheben, empfiehlt sich der Versuch einer außergerichtlichen Einigung.
Dadurch lassen sich hohe Kosten für Anwalt und Verfahren vermeiden, die anfallen würden, sollte Ihre Klage keinen Erfolg haben.
Einreichen einer Zivilklage
Falls die Haftpflichtversicherung die Zahlung von Schmerzensgeld verweigert, steht Ihnen der Weg der Zivilklage offen.
Lassen Sie sich nicht von der Versicherung abwimmeln!
Häufig weisen Haftpflichtversicherungen Ansprüche auf Schmerzensgeld zurück, da die Verletzungen als nicht erheblich genug bewertet werden. Vor allem bei Unfällen mit geringer Geschwindigkeit (weniger als 10 km/h) wird dies gerne als „Bagatellschaden“ bezeichnet.
Die Beauftragung eines Rechtsanwalts ist für die Geltendmachung von Schmerzensgeld in einem außergerichtlichen oder zivilrechtlichen Verfahren nicht zwingend erforderlich. Dennoch ist es ausdrücklich ratsam, sich rechtlichen Beistand zu sichern.
Vorteile eines Rechtsanwalts bei Schmerzensgeldforderungen
Außergerichtliche Schmerzensgeldforderung
Den Antrag auf Schmerzensgeld können Sie zwar eigenständig bei der Haftpflichtversicherung des Schädigers einreichen, doch auch in diesem Fall ist rechtliche Beratung empfehlenswert.
Nach einer Verletzung durch einen Verkehrsunfall haben Sie drei Jahre Zeit, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Verjährungsfrist startet gemäß § 195 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) mit dem Ende des Jahres, in welchem sich der Unfall ereignete und Sie von Ihren Verletzungen erfuhren.
In bestimmten Situationen kann sich die Verjährungsfrist ändern:
Das Schmerzensgeld dient dazu, den Schaden auszugleichen, den Sie als unschuldiges Unfallopfer erlitten haben. Hierbei fließen sowohl Ausgleichs- als auch Genugtuungsaspekte in die Bewertung ein. Diese beiden Funktionen gewährleisten, dass sämtliche erduldeten Schmerzen, erforderliche medizinische Maßnahmen sowie das Verhalten des Verursachers in die Ermittlung einbezogen werden.
Ausgleichsfunktion
Die Ausgleichsfunktion bezieht sich auf den entstandenen Schaden sowie die durchlebten Schmerzen. Folgende Aspekte werden hierbei berücksichtigt:
Genugtuungsfunktion
Die Genugtuungsfunktion beurteilt die Behandlung, die Sie als Geschädigter erfahren haben, sowie das Verhalten des Unfallverursachers. Auch diese Gesichtspunkte finden bei der Schmerzensgeldfestsetzung Beachtung:
Für eine erfolgreiche Geltendmachung von Schmerzensgeld ist ein detaillierter Nachweis Ihrer Verletzungen erforderlich. Dies betrifft sowohl außergerichtliche Forderungen als auch gerichtliche Verfahren.
Wesentlich ist die Dokumentation, welche Verletzungen Sie davongetragen haben, dass der Unfall diese verursacht hat und welche Folgeschäden sich daraus ergeben haben.
Folgende Unterlagen sind für den Nachweis Ihrer Verletzungen und deren Verbindung zum Unfall maßgeblich:
Brauchen Sie Unterstützung bei der Geltendmachung von Schmerzensgeld? Befürchten Sie, dass Ihre Ansprüche bereits verjährt sein könnten? Unser Rechtsanwalt im Verkehrsrecht unterstützt Sie kompetent!
Mo – Fr: 09:00-17:00 Uhr
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