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Ihre Kanzlei Rechtsanwalt Matthiessen.
Adresse
Stadtplatz 26
86551 Aichach
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Öffnungszeiten
Mo – Fr: 09:00-17:00 Uhr
Eine Wohnungsräumung liegt vor, wenn der Vermieter die Wohnung durch einen Gerichtsvollzieher zurückerlangen will. Dies ist nur zulässig, wenn:
das Mietverhältnis wirksam gekündigt wurde,
eine Räumungsklage erfolgreich durchgeführt wurde und
ein vollstreckbarer Räumungstitel vorliegt.
Ohne gerichtlichen Titel darf der Vermieter die Wohnung nicht räumen.
Eine fristlose Kündigung kann insbesondere dann erfolgen, wenn:
zwei aufeinanderfolgende Monatsmieten entweder vollständig oder in erheblichem Maße nicht bezahlt wurden
Mietrückstände sich über einen längeren Zeitraum angesammelt haben
Auch dauerhaft verspätete Zahlungen können im Einzelfall für eine Kündigung relevant sein.
Unabhängig von Mietrückständen kann eine ordentliche Kündigung stattfinden, beispielsweise bei:
berechtigtem Eigenbedarf
wirtschaftlicher Verwertung
erheblichen Vertragsverletzungen
In diesen Fällen kann der Mieter unter Umständen Widerspruch wegen sozialer Härte einlegen.
Eine tatsächliche Räumung erfolgt ausschließlich nach dem Abschluss eines gerichtlichen Verfahrens.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und sowohl inhaltlich als auch formell wirksam sein. In der Praxis sind Kündigungen häufig anfällig für Angriffe.
Wenn der Mieter nicht freiwillig auszieht, kann der Vermieter eine Klage beim zuständigen Amtsgericht erheben. Der Mieter erhält die Möglichkeit zur Stellungnahme.
Erst durch ein Urteil oder einen Vergleich erhält der Vermieter einen Räumungstitel.
Der Gerichtsvollzieher kündigt den Räumungstermin schriftlich an. Zwischen der Ankündigung und dem Termin liegt in der Regel ein erheblicher Zeitraum.
Je nach Art der Vollstreckung werden Möbel entweder eingelagert oder verbleiben, beispielsweise bei der sogenannten Berliner Räumung, in der Wohnung.
Es ist dem Vermieter untersagt, ohne gerichtlichen Titel:
Schlösser auszutauschen
Versorgungseinrichtungen zu sperren
Möbel zu entfernen
eigenmächtig Besitz auszuüben
Solche Maßnahmen können zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.
Ein Widerspruch gegen die Kündigung ist insbesondere in folgenden Fällen möglich:
schwerer Erkrankung
Schwangerschaft
hohem Lebensalter
fehlenden Möglichkeiten, einen Ersatzwohnraum zu beschaffen
Wenn der Räumungstermin unmittelbar bevorsteht, kann ich beim Vollstreckungsgericht Vollstreckungsschutz beantragen, beispielsweise bei:
drohender Wohnungslosigkeit
schwerwiegenden gesundheitlichen Belastungen
unverschuldeten Umzugsproblemen
Dieser Schutz kann die Räumung zeitlich hinauszögern.
Wurde das Mietverhältnis aufgrund von Mietschulden fristlos gekündigt, kann diese Kündigung durch die vollständige Zahlung aller Rückstände innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage geheilt werden.
Rechtlich entscheidend ist jedoch:
Die Schonfristzahlung beseitigt ausschließlich die außerordentliche fristlose Kündigung.
Eine zusätzlich ausgesprochene ordentliche Kündigung bleibt in der Regel auch nach der Zahlung wirksam und kann das Mietverhältnis weiterhin beenden.
Der Zugang einer Kündigung oder die Ankündigung einer Räumung verpflichtet Sie nicht zum sofortigen Auszug. Eine Räumung ist erst nach Abschluss eines gerichtlichen Verfahrens und auf Grundlage eines vollstreckbaren Räumungstitels zulässig. Übereilte Maßnahmen sind daher in der Regel nicht angezeigt.
Für die rechtliche Beurteilung des Sachverhalts sollten sämtliche mietrechtlich relevanten Dokumente vorliegen. Hierzu zählen insbesondere der Mietvertrag, Kündigungsschreiben, etwaige Abmahnungen sowie Nachweise über Mietzahlungen. Diese Unterlagen sind Grundlage jeder weiteren Prüfung.
Die Kommunikation mit dem Vermieter sollte möglichst schriftlich erfolgen. Dies schafft Klarheit, erleichtert den Nachweis von Erklärungen und vermeidet spätere Beweisprobleme. Telefonische Absprachen sollten nur ergänzend und nach Möglichkeit schriftlich bestätigt werden.
Geht Ihnen gerichtliche Post zu, ist besondere Aufmerksamkeit erforderlich. Gesetzliche und gerichtliche Fristen sind zwingend einzuhalten. Fristversäumnisse können zu einer beschleunigten Entscheidung ohne inhaltliche Prüfung führen.
Abhängig vom Einzelfall kommen unterschiedliche rechtliche Maßnahmen in Betracht, etwa ein Widerspruch gegen die Kündigung, eine Schonfristzahlung bei Mietrückständen oder die Beantragung von Vollstreckungsschutz. Die Erfolgsaussichten sind individuell zu bewerten.
Eine frühzeitige rechtliche Beratung ermöglicht eine realistische Einschätzung der Lage, der Risiken und der bestehenden Handlungsmöglichkeiten. Dadurch lassen sich vermeidbare Nachteile häufig verhindern.
In der Regel wird der Hausrat eingelagert. Ich kann ihn gegen Erstattung der Lager- und Räumungskosten zurückverlangen. Bei der sogenannten Berliner Räumung bleibt der Hausrat in der Wohnung.
In der Regel kommt die unterlegene Partei für die Verfahrenskosten auf. Hierzu zählen Gerichtskosten, Anwaltsgebühren und Räumungskosten. Ich empfehle, das Kostenrisiko frühzeitig zu evaluieren.
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Wir suchen Verstärkung!
Rechtsanwalt / Rechtsanwältin (m/w/d)
Wir suchen eine engagierte juristische Persönlichkeit, die Lust hat, Verantwortung zu übernehmen und unsere moderne Kanzlei aktiv mitzugestalten.
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