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Neuerungen im Verkehrsrecht 2026: Wichtige Reformen für Autofahrer und Fahrzeughalter

Fachbeitrag im Verkehrsrecht

Welche wesentlichen Veränderungen werden im Jahr 2026 im Verkehrsrecht wirksam?

Im Jahr 2026 werden in Deutschland und im europäischen Ausland zahlreiche Änderungen im Verkehrsrecht wirksam, die sowohl technische Anforderungen an Fahrzeuge als auch steuerliche, digitale und administrative Regelungen betreffen. Viele dieser Reformen haben direkte Auswirkungen auf den Alltag von Autofahrern, während andere Hersteller, Fahrzeughalter oder Personen, die beruflich viel unterwegs sind, betreffen. Ein Überblick über die wesentlichen Neuerungen gibt Auskunft darüber, worauf ich mich einstellen sollte.

Digitale Entwicklungen rund um Führerschein, Umtauschpflichten und Nachweisanforderungen

Deutschland plant, den digitalen Führerschein bereits Ende 2026 einzuführen, was deutlich früher ist als der allgemeine Zeitrahmen der EU. Der Führerschein wird künftig auch in digitaler Form auf dem Smartphone verfügbar sein, bleibt jedoch lediglich ein ergänzendes Dokument. Der Kartenführerschein wird weiterhin gültig bleiben. Ziel der Digitalisierung ist es, langfristig die Verwaltung und Kontrollen zu vereinfachen.

Besonders wichtig ist der verpflichtende Umtausch des Führerscheins: Personen, die ihren Kartenführerschein zwischen 1999 und 2001 erhalten haben, sind verpflichtet, diesen bis zum 19. Januar 2026 in das aktuelle EU-Format umzutauschen. Für Fahrerinnen und Fahrer, die vor 1953 geboren wurden, gilt eine verlängerte Frist bis zum 19. Januar 2033.

Steuer- und Kostenänderungen im Verkehrsbereich

Zu Beginn des Jahres 2026 wird die Pendlerpauschale auf 38 Cent pro Kilometer angehoben, um Berufspendelnde zu entlasten. Gleichzeitig wird der CO₂-Preis erhöht, da er künftig durch Emissionszertifikate festgelegt wird. Der prognostizierte Preisrahmen von 55 bis 65 Euro pro Tonne dürfte voraussichtlich zu höheren Preisen für Benzin und Diesel führen. So könnten je Liter Benzin etwa drei Cent zusätzliche Kosten entstehen, bei Diesel möglicherweise etwas mehr. Die tatsächlichen Preise sind zudem von Marktbedingungen wie dem Ölpreis abhängig.

Verschärfte Umwelt- und Technologievorschriften: Euro 6e und Euro 7

Ab Januar 2026 wird für neu zugelassene Pkw die Abgasstufe Euro 6e gelten. Diese stellt die Übergangsphase zur kommenden Euro-7-Norm dar, die ab dem 29. November 2026 zunächst für neu entwickelte Fahrzeugtypen verbindlich sein wird. Ab 2027 müssen schließlich alle Neuzulassungen die Vorgaben der Euro-7-Norm erfüllen. Die neue Norm sieht erstmals eine deutlich präzisere Messung von ultrafeinen Partikeln vor und berücksichtigt zusätzlich Brems- und Reifenabrieb in der Bewertung. Das Ziel ist es, Emissionen umfassender zu erfassen und die Schadstoffbelastung im Straßenverkehr weiter zu verringern.

Sicherheitsrelevante Systeme und neue verpflichtende technische Ausstattungen

Ab dem 1. Januar 2026 wird das überarbeitete NG-eCall-System für neue Fahrzeugtypen verpflichtend sein. Es nutzt moderne Mobilfunkstandards und übermittelt detaillierte Daten an Rettungsdienste. Ab 2027 werden nur noch Fahrzeuge mit diesem System neu zugelassen. Zudem werden ab dem 7. Juli 2026 weitere Assistenzsysteme vorgeschrieben, darunter die Notbremsassistenz zum Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer, Ablenkungswarnsysteme für den Fahrer sowie ein verbesserter Fußgängerschutz. Der Notfall-Spurhalteassistent wird außerdem auf zusätzliche Fahrzeugarten ausgeweitet.

Neue Regelungen im Alltag: E-Scooter, Online-Widerruf und angepasste Verkehrsflächen

E-Scooter-Fahrer sind künftig nur dann verpflichtet, Radwege zu nutzen, wenn eine ausdrückliche Benutzungspflicht besteht. Dies führt zu einer stärkeren Vermischung des Straßenverkehrs, was neue Haftungsfragen aufwerfen kann. Im digitalen Bereich tritt am 19. Juni 2026 die Pflicht zum Widerrufs-Button für Onlineverträge in Kraft. Unternehmen müssen eine gut sichtbare Schaltfläche bereitstellen, damit Verbraucher ihr Widerrufsrecht unkompliziert ausüben können.

Aktuelle Vorgaben und Unterstützungsmaßnahmen für Elektrofahrzeuge

Für Elektrofahrzeuge bringt Euro 7 erstmals verbindliche Anforderungen an die Haltbarkeit von Antriebsbatterien mit sich. Nach fünf Jahren oder 100.000 Kilometern muss die Speicherkapazität noch mindestens 80 Prozent des ursprünglichen Wertes aufweisen, nach acht Jahren oder 160.000 Kilometern mindestens 72 Prozent. Zudem plant die Bundesregierung, die Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos bis 2035 zu verlängern. Darüber hinaus wird ein neues Förderprogramm für private Haushalte mit geringem oder mittlerem Einkommen ins Leben gerufen, um den Umstieg auf E-Mobilität zu erleichtern. Einzelheiten zur konkreten Ausgestaltung werden noch veröffentlicht.

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Entwicklungen in Europa – Einblicke aus Österreich, Griechenland und Spanien

Auch im Ausland stehen bedeutende Veränderungen bevor. Österreich beabsichtigt, ab Mai 2026 kamerabasierte Zufahrtskontrollen für Innenstädte einzuführen, bei denen unberechtigte Einfahrten zu hohen Geldbußen führen können – auch für ausländische Autofahrer. Griechenland führt neue Geschwindigkeitsbegrenzungen ein, während in Spanien neue Vorschriften für das Verhalten bei Unfällen und Pannen erlassen werden. Wer im Ausland unterwegs ist, sollte sich rechtzeitig informieren, um Sanktionen zu vermeiden.
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FAQs – Oft gestellte Fragen zu Änderungen im Verkehrsrecht 2026

Ja. Personen, die ihren Kartenführerschein zwischen 1999 und 2001 erworben haben, sind verpflichtet, diesen bis zum 19. Januar 2026 in das EU-Scheckkartenformat umzutauschen. Für Personen, die vor 1953 geboren wurden, gilt eine verlängerte Frist bis 2033.
Nein. Der digitale Führerschein stellt lediglich einen zusätzlichen elektronischen Nachweis dar. Der physische Kartenführerschein bleibt nach wie vor notwendig.
Dank der neuen Preisbildung durch Emissionszertifikate könnte der Preis für Benzin und Diesel um rund drei Cent pro Liter steigen. Die realen Kosten sind jedoch auch vom Ölmarkt abhängig.
Ab Januar 2026 tritt die Übergangsnorm Euro 6e für Neuzulassungen in Kraft. Ab dem 29. November 2026 sind neu entwickelte Pkw verpflichtet, die strengere Euro-7-Norm zu erfüllen, bevor diese ab 2027 auf alle Neuzulassungen ausgeweitet wird.
Ja. Die Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge wird voraussichtlich bis 2035 verlängert. Ein im Jahr 2026 zugelassenes E-Auto könnte somit nahezu zehn Jahre lang von der Steuer befreit sein.
Neue Fahrzeuge müssen unter anderem mit einem erweiterten Notbremsassistenzsystem, einem Ablenkungswarnsystem sowie einem verbesserten Fußgängerschutz ausgestattet sein. Zudem wird der Notfall-Spurhalteassistent auf zusätzliche Fahrzeugtypen ausgeweitet.
E-Scooter sind künftig lediglich verpflichtet, Radwege zu nutzen, wenn eine ausdrückliche Benutzungspflicht besteht. Dies führt dazu, dass sie vermehrt auf der Fahrbahn fahren werden, was neue Haftungsfragen aufwirft.
Ab dem 19. Juni 2026 sind Unternehmen, die Verträge über Online-Oberflächen anbieten, verpflichtet, einen digitalen Widerrufs-Button bereitzustellen. Dadurch soll es den Verbrauchern ermöglicht werden, ihr Widerrufsrecht schneller auszuüben.
NG-eCall stellt ein zeitgemäßes und vernetztes Notrufsystem dar, das über die 4G/5G-Netzwerke kommuniziert. Für neuartige Fahrzeugtypen wird es ab dem 1. Januar 2026 zur Pflicht, ab 2027 gilt dies dann für sämtliche Neuwagen.
Österreich beabsichtigt, ab Mai 2026 kamerabasierte Zufahrtskontrollen in den Innenstädten einzuführen. Bei einer unerlaubten Einfahrt sind erhebliche Bußgelder zu erwarten – dies betrifft auch ausländische Autofahrer. Auch Griechenland und Spanien setzen neue verkehrsrechtliche Regelungen in Kraft.

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