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Ferienvermietung in Mehrfamilienhäusern auf Mallorca: Was Eigentümer wissen müssen

Fachbeitrag im Mietrecht

Ferienvermietung in Mehrfamilienhäusern auf Mallorca: Was ich als Eigentümer wissen muss

In den jüngsten Urteilen der spanischen Gerichte (z. B. STS 1671/2023, STS 105/2024) wurden bedeutende Klarstellungen zur Ferienvermietung in Mehrfamilienhäusern und Eigentümergemeinschaften vorgenommen. Hier erläutere ich, was Sie als Vermieter berücksichtigen sollten.

Ferienvermietung und Eigentümergemeinschaften: Was ist zulässig?

Nach den Entscheidungen des Obersten Spanischen Gerichtshofs habe ich die Möglichkeit, als Rechtsanwalt zu bestätigen, dass eine Eigentümergemeinschaft die Ferienvermietung untersagen kann, sofern ein solches Verbot in der Satzung verankert ist. Selbst wenn wirtschaftliche Aktivitäten verboten sind, zählt die Ferienvermietung zu diesen Aktivitäten.

Was besagt das spanische Wohneigentumsgesetz?

Gemäß Artikel 17.12 des spanischen Wohneigentumsgesetzes (Ley de Propiedad Horizontal) ist es einer Eigentümergemeinschaft gestattet, die Ferienvermietung mit einer Mehrheit von 3/5 zu regulieren, jedoch nicht vollständig zu verbieten – es sei denn, es liegt ein einstimmiger Beschluss vor. Beschlüsse, die im Grundbuch ungültig sind, haben keine Rechtskraft.

Welche Bedeutung hat die staatliche Genehmigung?

Die Genehmigung für die Ferienvermietung wird von der zuständigen Behörde, auf Mallorca dem Inselrat (Consell de Mallorca), und nicht von der Eigentümergemeinschaft erteilt. Ein rechtswidriges Verbot kann Schadensersatzforderungen aufgrund entgangener Gewinne nach sich ziehen.

Regelungen und Bestimmungen für Ferienvermieter

Als Rechtsanwalt möchte ich darauf hinweisen, dass Eigentümergemeinschaften Regelungen für Ferienvermieter festlegen dürfen, beispielsweise:

  • Eine Erhöhung der Gemeinschaftskosten um bis zu 20%

  • Die Übermittlung der Hausordnung an die Feriengäste

  • Einschränkungen hinsichtlich der Nutzung des Gemeinschaftseigentums

  • Die Festlegung von Check-In- und Check-Out-Zeiten

  • Die Pflicht zur Weitergabe der Gästedaten an die Hausverwaltung

Rechte und Pflichten von Eigentümern

Ich muss sicherstellen, dass die Gästedaten an die Hausverwaltung übermittelt werden. Darüber hinaus bin ich verpflichtet, meine Gäste über mögliche Konsequenzen, wie das Abschleppen von falsch geparkten Autos, zu informieren.

Während der Vermietung darf ich das Gemeinschaftseigentum (z.B. Pool, Tennisplatz) nicht in Anspruch nehmen. Dies gilt sowohl für die Ferien- als auch die Langzeitvermietung.

Folgen von Verstößen

Wenn der Eigentümer oder seine Gäste gegen die Regeln verstoßen, kann ich als Rechtsanwalt die Einstellung der Ferienvermietung verlangen und gerichtlich durchsetzen.

Diese neuen Urteile verdeutlichen: Die Ferienvermietung in Eigentümergemeinschaften auf Mallorca ist ein sensibles Thema, das eindeutige Regeln benötigt.

Als Eigentümer oder Vermieter auf Mallorca sehen Sie sich zahlreichen rechtlichen Bestimmungen gegenüber, insbesondere in Mehrfamilienhäusern und Eigentümergemeinschaften. Ich unterstütze Sie dabei, diesen komplexen Dschungel zu durchdringen und Ihre Rechte als Vermieter zu schützen.

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