Rechtsanwalt Matthiessen - Ihr Rechtsanwalt in Aichach, Schrobenhausen und Umgebung

Rechtsanwalt Familienrecht Aichach

Ihr kompetenter Rechtsbeistand für die Bereiche Mietrecht, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Allgemeines Zivilrecht, Flugrecht, Baurecht, Verkehrsrecht und Erbrecht

Familienrecht betrifft jeden Einzelnen

Jeder Mensch befindet sich in sozialen Beziehungen. Dass diese gelegentlich problematisch sein können, ist offensichtlich. Nicht ohne Grund liegt die Scheidungsrate in Deutschland bei etwa 40 Prozent.

Familie – ein fundamentales Recht

Um den zunehmend komplexen Familienverhältnissen Rechnung zu tragen, ist das Familienrecht erforderlich. Dies ist gemäß Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) grundrechtlich garantiert. Ehe und Familie stehen danach unter besonderem staatlichen Schutz. Die Ehe wird als das „klassische“ Modell verstanden; seit dem Eheöffnungsgesetz von 2017 gilt dies auch für die gleichgeschlechtliche Ehe. Die Ehegatten sind frei, die Ehe einzugehen und zu gestalten, insbesondere auch in Bezug auf das Güterrecht , nach dem sie leben möchten. Eingetragene Lebenspartnerschaften sowie nichteheliche Lebensgemeinschaften fallen nicht unter das Eherecht, sondern zählen zum weit gefassten Begriff der Familie. Dazu zählen auch andere Verwandte, insbesondere die Kinder, unabhängig davon, ob es sich um leibliche oder gesetzlich anerkannte Kinder handelt, etwa durch Adoption oder anerkannte Vaterschaft. Das Elternrecht ist eng damit verbunden. Den Eltern obliegt das Recht, ihre Kinder zu erziehen, aber auch die Pflicht, für sie zu sorgen. Daraus lassen sich Sorge- und Umgangsrechte, Entscheidungsrechte in Erziehungsfragen sowie Unterhaltspflichten ableiten. In sämtlichen Bereichen hat das Kindeswohl höchste Priorität.

Benötigen Sie Unterstützung bei (Streit)fragen im Familienrecht?

Familienstreitigkeiten – so kläre ich sie

Das Familienrecht ist in den Paragrafen §§ 1297-1921 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Für eingetragene Lebenspartnerschaften gilt zusätzlich das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG). Streitigkeiten im Familienrecht richten sich nach dem Familienverfahrensgesetz (FamFG). Das FamFG unterscheidet in den Paragrafen §§ 111 und 112 FamFG zwischen Familien- und Ehesachen. Familiensachen beziehen sich auf Gewaltschutzsachen, Fragen der Abstammung, Adoption sowie sonstige Haushalts- und Erziehungsfragen. Familienstreitsachen umfassen insbesondere das Güterrecht, Unterhaltspflichten und den Versorgungsausgleich. Scheidungsverfahren in Verbindung mit dem Trennungsjahr fallen unter die Ehesachen. Gemäß Paragraf § 12 der Rechtsanwaltsordnung (RAO) gehört das Familienrecht auch zu den Bereichen des Erb-, Gesellschafts-, Sozial- und Steuerrechts sowie des öffentlichen Rechts und beinhaltet ein familienrechtliches Verfahrens- und Kostenrecht. Daher sind auch Fragen zum gemeinsam geführten Unternehmen bis hin zur Höhe des Unterhaltsanspruchs nach der Düsseldorfer Tabellerelevant. Zuständig sind die Familiengerichte, also eigene Abteilungen der Amtsgerichte, sowie das Oberlandesgericht in der folgenden Instanz. Diese arbeiten eng mit den örtlichen Jugendämtern zusammen.

Heiratsantrag - wie gehe ich am besten vor?

Stehen Sie kurz vor der Hochzeit oder sind Sie bereits frisch verheiratet? Haben Sie an einen Ehevertrag gedacht oder möchten Sie sich auf den Fall einer Scheidung vorbereiten? Dafür benötigen Sie einen Anwalt. Es mag seltsam erscheinen, ist jedoch wahr. Da rund 40 % der Ehen geschieden werden, ist der Streit über Unterhaltsansprüche und Zugewinnausgleich vorprogrammiert. Auch wenn Sie sich am liebsten alles versprechen möchten, sollten Sie beim Thema Geld oder wenn es um Ihre Kinder geht, nicht im Ungewissen tappen. Da es um Ihre Ehe geht, ist es besser, rechtlich klare Regelungen zu treffen. Als Rechtsanwalt beraten wir gerne zu Eheverträgen oder Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Es ist ratsam, sich jetzt einvernehmlich zu einigen, anstatt sich später im Scheidungsverfahren zu streiten. Dabei ist professionelle Hilfe von großer Bedeutung. Wir schaffen eine neutrale Instanz und berate objektiv, um für beide Parteien einen günstigen Ausgleich zu erzielen.
Beratung oder Ehevertrag? Aufgrund meiner beruflichen Praxiserfahrung kenne ich die juristischen Stolperfallen, sodass ich jede rechtliche Frage beantworten kann. Starten Sie sorglos und vorbereitet ins Eheleben.

Reibungslose einvernehmliche Scheidung – wie gelingt es?

Sie möchten sich einvernehmlich scheiden lassen? Sie haben gemeinsame Kinder oder gemeinsames Vermögen und möchten sich deshalb im Guten trennen? Scheidungen können nur durch ein gerichtliches Scheidungsverfahren beschlossen werden. Die Einreichung eines Scheidungsantrags sowie die Verfahren über Unterhalt und Versorgungsausgleich unterliegen dem Anwaltszwang. Daher ist es uns wichtig, dass Sie in einem solchen Prozess professionell vertreten sind. Mein Ziel ist Ihre faire Scheidung. Um keine Ansprüche zu versäumen oder später auf Kosten sitzen zu bleiben, berate ich Sie umfassend. Ich begleite Sie vom Trennungsjahr bis zum Scheidungsbeschluss. Vor dem Scheidungsantrag berechne ich Ihre Unterhalts- und Ausgleichsansprüche. Ich korrespondiere mit dem Ehepartner und finde eine einvernehmliche Lösung über das Sorgerecht und den Zugewinnausgleich. Meine Maximen sind das Kindeswohl und eine gerechte Unterhaltsvereinbarung.

Einvernehmliche Scheidung? Mit unserer Beratung können Sie überflüssige Gerichtskosten, nervenaufreibende Auseinandersetzungen und wertvolle Lebenszeit einsparen.

Nicht einvernehmliche Scheidung – welche Aspekte sind zu beachten?

Möchten Sie sich unbedingt von Ihrem Ehegatten scheiden lassen? Kommen Sie in Ihrer Ehe zu keiner Einigung mehr? Ich als Rechtsanwalt stehe Ihnen in dieser schwierigen Situation zur Seite. In einem Beratungsgespräch werde ich die Vermögenslage klären und die ersten rechtlichen Schritte erläutern. Auf Ihren Wunsch reiche ich den Scheidungsantrag beim Familiengericht ein. Im Scheidungsverfahren setze ich dann Ihre Ansprüche durch. Dies umfasst nicht nur güterrechtliche Fragen, wie den Zugewinnausgleich oder die Unterhaltspflicht, sondern auch Sorge- und Umgangsrechte mit Ihrem Kind. In einer kostenlosen Erstberatung gebe ich Ihnen Hinweise, die Sie beachten sollten.

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Wir arbeiten am Puls der aktuellen Rechtsprechung

Da das soziale Gefüge jedes Mandanten äußerst individuell ist, wird im Bereich des Familienrechts immer wieder neu verhandelt. Dies betrifft stets bedeutende persönliche Lebensentscheidungen, wie zuletzt das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in einem Familienstreit über die Impfung des gemeinsamen Kindes entschied. So kann die Entscheidungsbefugnis, ob ein Kind gegen das Coronavirus (SARS-CoV-2) geimpft werden sollte, dem Elternteil übertragen werden, der den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) folgt. Dabei soll dem Kindeswohl besonders Rechnung getragen werden. Dem Kindeswohl soll auch zugutekommen, dass Großeltern Unterhaltszahlungen an ihre Enkel leisten müssen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) entschied. Sollten die unterhaltspflichtigen Eltern die Unterhaltspflicht finanziell nicht erfüllen können, kann auf die Großeltern als Verwandte in direkter Linie zurückgegriffen werden. Allerdings haben auch Eltern bestimmte Rechte, die eingeklagt werden müssen. So entschied der BGH kürzlich, dass Samenspender ebenfalls ein Umgangsrecht mit den Kindern haben, wie andere leibliche „normale“ Väter auch. Das Erziehungs- und Sorgerecht der Adoptionseltern ist zwar zu respektieren, jedoch schließt dies einen Kontakt mit dem Spender nicht per se aus.
Bei sämtlichen Anliegen im Bereich des Familienrechts biete ich Ihnen eine kompetente Beratung.

Bei sämtlichen Anliegen im Familienrecht biete ich Ihnen kompetente Beratung.

Da die Fragen äußerst komplex sind, können die Situationen herausfordernd und belastend sein. Besonders Kinder sind häufig davon betroffen. Als Rechtsanwalt für Familienrecht stehen wir Ihnen zur Seite. Wir kümmern uns um sämtliche Aspekte des Familienrechts und setzen uns dafür ein, dass Sie Ihr Recht erhalten. Mit rechtlichem Beistand erleichtern Sie Ihre Situation und verteidigen sich sowohl vor als auch außerhalb des Gerichts. Unsere weiteren Tätigkeiten umfassen folgende Leistungen:

 

Eheschließung

  • Leistungen:
    • Ehevertrag
    • Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung

Einvernehmliche Scheidung/Trennung

    • Leistungen:
      • Scheidungsantrag
      • Unterhaltsansprüche berechnen
      • Unterhaltsvereinbarungen
      • Ausgleichsansprüche
      • Sorgerecht
      • Immobilienauseinandersetzungen 

Nicht einvernehmliche Scheidung

  • Leistungen:
    • Scheidungsantrag
    • Vertretung vor Familiengericht
    • Unterhaltsklagen
    • Zugewinnausgleich
    • Sorge- / Umgangsrecht

 

Ich werde für Sie gerne tätig
Wenn die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben (also sofern kein Ehevertrag oder andere Vereinbarungen getroffen wurden), ist der Ehepartner mit dem höheren Zugewinn verpflichtet, die Hälfte an den anderen zu zahlen. Dabei werden sowohl das Anfangs- als auch das Endvermögen gegeneinander aufgerechnet. Die Hälfte der Differenz steht dem anderen Ehegatten zu.
Nach § 114 Absatz 1 FamFG ist für den Antrag auf eine einvernehmliche Scheidung ein Rechtsanwalt erforderlich.
In den Paragrafen §§ 111, 112 FamFG sind die Familiensachen und Familienstreitsachen aufgeführt. Es werden folgende Familiensachen genannt: Ehe (Scheidung, Aufhebung, Nichtigkeit), Kindschaft, Abstammung (Vaterschaftsanfechtung, Vaterschaftsfeststellung, Abstammungserklärung), Adoption, Gewaltschutz sowie Ehewohnung und Haushalt. Familienstreitsachen stellen einen Unterfall dar: Unterhalt, Güterrecht und sonstige familiäre Angelegenheiten.
Der Güterstand beschreibt die Vermögensverhältnisse zwischen den Ehegatten. Sofern die Eheleute keine abweichenden Vereinbarungen getroffen haben, findet der gesetzlich festgelegte Güterstand der Zugewinngemeinschaft Anwendung. In diesem Fall verwaltet jeder Ehegatte sein Vermögen unabhängig.
Das Trennungsjahr stellt eine Annahme für das Scheitern der Ehe dar. In Härtefällen kann auf das Trennungsjahr verzichtet werden. Bei gegenseitigem Einvernehmen ist eine Scheidung etwa 4 Wochen vor dem Ende des Trennungsjahres möglich. Etwaige Versöhnungsversuche während des Trennungsjahres können, abhängig von ihrer Dauer, den Ablauf verzögern.
Das Familiengericht ist zuständig für sämtliche Angelegenheiten und Streitigkeiten im Familienrecht. Zudem entscheidet es bei Konflikten hinsichtlich der religiösen Erziehung von Kindern oder bei der Geschäftstätigkeit von Minderjährigen.
Eine Ehe kann nur dann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Die Zerrüttung der Ehe wird nach dem Trennungsjahr angenommen. Das Zerrüttungsprinzip ersetzt das Schuldprinzip, wodurch die einzelnen Gründe für die Scheidung nicht mehr relevant sind.
Ich unterscheide zwischen Kindes-, Trennungs- und Ehegattenunterhalt. Die Berechnung erfolgt unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren wie dem Nettoeinkommen, Freibeträgen, Vermögenswerten und dem Alter des Kindes. Einen Maßstab für den Kindesunterhalt bildet dabei beispielsweise die sogenannte Düsseldorfer Tabelle.
Im Allgemeinen behalten die Eltern das gemeinsame Sorgerecht und sind daher nach einer Scheidung verpflichtet, sich einvernehmlich zu verständigen. In Angelegenheiten des täglichen Lebens hat der Elternteil, bei dem sich das Kind gerade aufhält, das Recht zu entscheiden. Bei Uneinigkeit kann das Familiengericht die Entscheidungsbefugnis einem Elternteil zusprechen. Die oberste Prämisse ist das Wohl des Kindes.
Gemäß dem Eheöffnungsgesetz werden auch Lebenspartnerschaften, die nicht dem traditionellen Modell entsprechen, als Ehen anerkannt.

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