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Mo – Fr: 09:00-17:00 Uhr
Suchen Sie nach Unterstützung bei einer Unternehmensfusion oder dem Verkauf Ihres Unternehmens? Unsere Rechtsberatung im Bereich Mergers & Acquisitions (M&A) steht Ihnen gerne zur Seite.
M&A bezieht sich auf Transaktionen, bei denen Unternehmen fusionieren oder übernommen werden. Es gibt zwei Arten von Fusionen:
Ein Unternehmen wird vollständig von einem anderen übernommen
Ein neues Unternehmen durch die Fusion entsteht
Wachstum ist oft ein treibender Faktor für M&A-Transaktionen, da sie höhere Umsätze, Marktanteile und Marktmacht ermöglichen. Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen kann eine bessere Möglichkeit darstellen, das eigene Wachstum zu steigern, da organisches Wachstum nicht ausreicht. Auch die Abwicklung und Übernahme durch die nächste Generation können wichtige Gründe sein.
Um M&A-Transaktionen erfolgreich durchzuführen, ist es entscheidend, dass sie von einem Anwalt begleitet werden. Ein erfahrener Anwalt kann helfen, Schadensersatz- und Strafzahlungen zu vermeiden, die durch Kartell- oder Vertragsrecht entstehen können. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Verträgen und vertreten Sie in Verhandlungen, um eine erfolgreiche Unternehmensübernahme zu gewährleisten.
Für eine erfolgreiche Unternehmensübernahme sind bei Mergers & Acquisitions folgende Aspekte zu berücksichtigen:
Mergers & Acquisitions
Mergers = Fusion
Zwei Unternehmen verschmelzen in einem neuen
Ein größeres Unternehmen übernimmt ein kleineres
Acquisitions = Käufer/Verkäufe durch Eingliederung beziehungsweise (feindliche) Übernahme
Als Share Deal – Käufer übernimmt alle Unternehmensanteile
Oder Asset Deal – Käufer übernimmt alle Vermögensbestände
Formvorschriften
Im Allgemeinen ist keine besondere Form erforderlich. Wenn jedoch etwa Anteile an einer GmbH oder ein Grundstück verkauft werden, ist eine notarielle Beurkundung erforderlich. Ebenso ist eine notarielle Beurkundung erforderlich, um den Handelsregistereintrag zu erstellen oder zu ändern. Mit Unterstützung durch einen erfahrenen Notar können diese Formalitäten leicht erledigt werden.
Rechtsquellen
In der Regel gelten das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Handelsgesetzbuch (HGB) für Unternehmenstransaktionen.
Je nach Gesellschaftsform sind jedoch auch einschlägige Spezialgesetze zu beachten:
das Aktiengesetz (AktG)
das Genossenschaftsgesetz (GenG)
das GmbH-Gesetz (GmbHG)
das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG)
Für größere Unternehmen sind insbesondere die Gesetze zur Wettbewerbsbeschränkung und zum Kartellverbot relevant:
wie das Kartellgesetz (GWB)
Europäische Verordnung zur Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (EG-Fusionskontrollverordnung) einschließlich ihrer Durchführungsverordnung.
Der Ablauf einer Unternehmenstransaktion umfasst verschiedene Phasen
Initialphase: Interne Zustimmung zur Durchführung einer Transaktion
Suchphase: unterstützt durch Banken, Berater und Handelskammern
Prüfphase: Bewertung und Detailanalyse.
Verhandlungsphase: Abschluss einer Verschwiegenheits-/Vertraulichkeitsvereinbarung wichtig, gefolgt von einer Absichtserklärung (Letter of Intent), auf der sich die Parteien über das weitere Verfahren einigen.
Durchführungsphase: Rechtliche Prüfung auf Haftungsrisiken (Legal Due Diligence).
Übergabephase: Übergabe der Transaktion
Als Rechtsanwältr unterstützen wir Sie im Gesellschaftsrecht umfassend bei der Kauf- oder Verkaufsabwicklung Ihres Unternehmens sowie bei Fragen zu Unternehmensfusionen. Wir begleiten Sie durch den gesamten Transaktionsprozess und erläutere Ihnen dabei den Ablauf, die zu beachtenden Aspekte sowie die damit einhergehenden Verpflichtungen und Haftungen.
Wir berücksichtigen dabei Ihre individuellen Gestaltungswünsche und bemühe mich einen rechtssicheren Rahmen, der diesen entspricht. Zusammen mit Ihnen entwicklen wir eine maßgeschneiderte Transaktionsstrategie, die speziell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten ist.
Dank unserer langjährigen Erfahrung und Zusammenarbeit mit Notaren können wir Beurkundungen und Eintragungen im Handelsregister übernehmen, um Ihnen möglichst viele Sorgen abzunehmen.
Besonders bei Merger & Acquisitions ist es entscheidend, sich anwaltlich begleiten zu lassen, um das Risiko von unwirksamen Verträgen und damit verbundenen Schadensersatzforderungen zu minimieren.
Unternehmenskäufe können entweder in Form von Fusionen (Merger) oder Übernahmen (Acquisitions) stattfinden. Innerhalb der Fusion gibt es wiederum Unterscheidungen zwischen der Verschmelzung und der Aufnahme. Im Falle einer Acquisition gibt es zwei Optionen: Share Deals und Asset Deals.
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