Unabhängig davon, ob ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, haben Passagiere immer Anspruch auf bestimmte Leistungen:
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Entschädigungszahlungen zwischen 250,00 EUR-600,00 EUR: Wenn die Fluggesellschaft den IT-Fehler hätte verhindern können, haben Passagiere Anspruch auf Entschädigungszahlungen gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung.
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Rückerstattung oder alternative Beförderung: Passagiere haben stets das Recht auf vollständige Rückerstattung des Ticketpreises oder eine alternative Beförderung zum nächstmöglichen Zeitpunkt bzw. zu einem anderen gewünschten Termin.