Eine vorweggenommene Erbfolge birgt für den Erblasser und die Miterben Vorteile, jedoch sollte sie auch rechtlich abgesichert sein. Um eine faire und sichere Vorwegnahme zu gewährleisten, empfiehlt es sich, vertragliche Vereinbarungen zu treffen. Dazu gehören Rückfallklauseln, welche den Erbfall regeln, falls der Erbe vor dem Erblasser verstirbt, Anrechnungsklauseln für Pflichtteil oder Erbteil sowie Nießbrauch- oder Wohnrechtsvorbehalte. So kann die Vorwegnahme rechtlich geschützt und für alle Beteiligten fair gestaltet werden.